OTC-Ausgrenzung soll korrigiert werden |
13.06.2005 00:00 Uhr |
Um 100 Millionen Euro könnten die Arzneimittelausgaben der Kassen steigen, wenn die Altersgrenze für die Erstattung nicht-verschreibungspflichtiger Medikamente auf 18 Jahre angehoben wird. Ein Gesetzesentwurf von CDU/CSU wird von den meisten Beteiligten befürwortet, allen Einsparzielen zum Trotz.
Die Ausgrenzung von OTC-Arzneimitteln aus der Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist zumindest im kinder- und jugendärztlichen Bereich noch immer umstritten. Vor allem Allergiker und Neurodermitis-Patienten sind von der Herausnahme betroffen, da der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) nur Arzneimittel in die Ausnahmeliste aufnehmen konnte, die »als Therapiestandard bei schwerwiegenden Erkrankungen« zugelassen sind.
In der restriktiven Auslegung durch den GBA waren sowohl orale Antihistaminika als auch Harnstoff-haltige Pflegeprodukte durch das Bewertungsraster gefallen; Substitutionen durch erstattungsfähige Antiallergika oder finanziell motivierte Therapieabbrüche sollen vermehrt aufgetreten sein, auch wenn sich deren Umfang nicht beziffern lässt.
Die wiederholt vorgebrachten Anträge der Unionsfraktion auf eine Rücknahme der Regelung mündeten jetzt in einen Gesetzentwurf. Neben der fehlenden Refinanzierung war bislang nicht nur im Ministerium eine Eskalation weiterer Forderungen befürchtet worden. Jetzt lagen die Zahlen der Generikahersteller auf dem Tisch: Zwischen 100 und 150 Millionen Euro dürfte die politisch populäre Wiederaufnahme in die Erstattung der GKV kosten. Generikahersteller, Patientenvertreter und Ärztegruppen unterstützten den Antrag bei einer Anhörung am Montag im Bundestag. Auch bei der ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände sprach man sich gegen die überproportionale und unsoziale Belastung von Familien mit Jugendlichen aus, die zu einer Unterversorgung und zu Substitutionseffekten führe.
Die GKV-Spitzenverbände sowie die Bundesvereinigung Deutscher
Arbeitgeberverbände wollen demgegenüber am bestmöglichen Einsparziel
festhalten. Gegen eine Anhebung der Altersgrenze sprach sich auch
Professor Dr. Gerd Glaeske als Einzelsachverständiger aus. Denn auch eine
Erweiterung wird seiner Meinung nach die »bestehenden Missstände« nicht
lösen. Glaeske wies auf die Substitution bei den rezeptfreien
Antihistaminika durch »zufällig verschreibungspflichtige Me-Toos« hin.
Statt pauschaler Erstattungsregelungen auf der Basis restriktiver Vorgaben
schlug Glaeske eine indikationsbezogene Positivliste vor, in die dann auch
Präparate zur Prophylaxe und begleitende Therapie mit aufgenommen werden
könnten. Ob der Gesetzentwurf allerdings überhaupt die nächste
parlamentarische Hürde nimmt, ist angesichts der bevorstehenden Neuwahlen
zum Bundestag fraglich.
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