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VFA: positives Signal für Forschungsstandort Deutschland

05.06.2000  00:00 Uhr

- Politik Govi-Verlag

BIOPATENTRICHTLINIE DER EU

VFA: positives Signal für Forschungsstandort Deutschland

von Karl H. Brückner, Berlin

Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) ist mit dem vom Bundesjustizministerium vorgelegten Referentenentwurf zur Umsetzung der Biopatentrichtlinie der Europäischen Union sehr zufrieden. VFA-Hauptgeschäftsführerin Cornelia Yzer sprach jetzt in Berlin von einem "positiven Signal für die Patienten und den Forschungsstandort Deutschland".

Nach Einschätzung von Yzer schafft der Entwurf die nötige Rechtssicherheit für die Entwicklung gentechnischer Arzneimittel und stellt somit auch zukünftig Produktion und Entwicklung innovativer Medikamente sicher. Positiv wertet der VFA vor allem die vorgesehene weitgehend wörtliche Umsetzung der 1998 verabschiedeten EU-Richtlinie in deutsches Recht. Nur so könne das Ziel einer europäischen Harmonisierung des Biopatentrechts erreicht werden.

Der Entwurf stellt klar, dass Patente auf Gene und Gensequenzen nur erteilt werden können, sofern die drei schon seit jeher geltenden Patentvoraussetzungen vorliegen: Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit. Ein Patent ist demnach nur möglich, wenn beispielsweise angegeben wird, welche Aufgabe die Sequenz im Körper hat und wozu das Protein, für das sie kodiert, bei der Produktion außerhalb des Körpers dient – etwa bei der Herstellung eines Medikaments. Hingegen genügt es nicht, wenn lediglich allgemeine Angaben zur gewerblichen Verwertung wie etwa "für medizinische Zwecke" gemacht werden. Explizit wird klargestellt, dass alleine die Angabe des Gens oder der Sequenz keine patentierbare Erfindung darstellt, sondern lediglich eine Entdeckung. Solche Informationen bleiben damit patentfrei und können als frei verfügbare "research tools" genutzt werden.

Befürchtungen, die biotechnologische Entwicklung könnte behindert werden, sieht der VFA mit diesem Referentenentwurf ausgeräumt. Die vorgeschlagenen Regelungen bieten demnach die notwendigen Anreize, damit Unternehmen die enormen Forschungsaufwendungen von durchschnittlich 500 Millionen US-Dollar vornehmen, um neue gentechnische Medikamente zu entwickeln. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie die Grundlagenforschung an Hochschulen seien auf einen starken Patentschutz angewiesen, um den Schutz ihrer Erfindungen sichern und mit der Industrie als gleichberechtigte Partner, beispielsweise in Forschungskooperationen, zusammenarbeiten zu können, so der VFA.

Ihr Verband begrüße es auch, dass der Referentenentwurf klare ethische Grenzen der Patentierung biotechnologischer Erfindungen ziehe, betonte Cornelia Yzer. So seien Verfahren zum Klonieren des Menschen, zur Veränderung seiner Keimbahn und die Verwendung seiner Embryonen zu industriellen Zwecken ausgeschlossen. Nicht patentierbar seien ferner Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität von Tieren, die geeignet sind, Leiden dieser Tiere ohne wesentlichen Nutzen für den Menschen oder das Tier zu verursachen.

Der VFA hofft nun, dass der Referentenentwurf noch vor der Sommerpause unverändert vom Bundeskabinett beschlossen und damit auf den parlamentarischen Weg gebracht wird. Top

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