Bundesländer gegen Internet-Apotheken |
30.04.2001 00:00 Uhr |
Die Bundesländer Niedersachsen und Bayern lehnen den Versandhandel mit Arzneimitteln weiterhin ab. In zwei Stellungnahmen wiesen die zuständigen Ministerien der Bundesländer unabhängig voneinander auf die Bedeutung der Apotheken als Kontrolle bei der Arzneimittelversorgung hin.
Bayerns Verbraucherschutzminister Eberhard Sinner (CSU) wies bei einem Gespräch mit dem Präsidenten der Bundesapothekerkammer und der Bayerischen Landesapothekerkammer, Johannes Metzger, einen Vorstoß des Landesverbands der Betriebskrankenkassen zum Versandhandel entschieden zurück (Siehe PZ 17, Seite 22).
Der Versandhandel mit beratungsbedürftigen Arzneimitteln berge vor allem im Internet unkalkulierbare Risiken. Der "Bezug per Mausklick" fordere zu einem "unreflektierten Konsum" von Antibiotika und Hormonen, von Lifestyle-Medikamenten, von Dopingmitteln und Psychopharmaka sowie Schlankheits- und Wundermitteln aller Art geradezu heraus, sagte Sinner. Internethandel von Arzneimitteln sicher zu machen, sei angesichts der unzureichenden Überwachungsmöglichkeiten eine Illusion.
Durch den Versandhandel von Arzneimitteln wäre auch das flächendeckende Netz dienstbereiter Apotheken in Bayern gefährdet. Wenn hochpreisige Arzneimittel per Versandhandel verschickt werden und den Apotheken lediglich die Versorgung mit Billigpräparaten und die Notfallversorgung übrig bleibe, sei der hohe Standard einer schnellen Arzneimittelversorgung im Flächenland Bayern nicht mehr gewährleistet.
Das niedersächsische Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales verwies in einem Schreiben an die Apothekerkammer auf die Funktion der Apotheke "als letzte Kontrollinstanz bevor die Arzneimittel in die Hände von Patientinnen und Patienten gelangen". Arzneimittel seien Waren besonderer Art, die im Sinne des Verbraucherschutzes einer sachkundigen Beratung unmittelbar bei der Abgabe bedürfen.
Das Ministerium befürchtet eine deutliche Verschlechterung der
Arzneimittelversorgung, wenn der Versandhandel über Internet-Apotheken
erlaubt würde: "Wer den Internetbezug von Arzneimitteln propagiert,
muss gegenüber dem Verbraucher deutlich machen, dass der derzeitige
Qualitätsstandard in der Arzneimittelversorgung sich dann entscheidend
verringert. Niedersachsen habe 1997 den Beschluss der
Gesundheitsministerkonferenz zur Ablehnung des Versandhandels mit
Arzneimitteln aus dem Ausland mitinitiiert. An dieser Position halte die
Landesregierung weiterhin fest. (Die vollständige Stellungnahme des
niedersächsischen Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales lesen Sie
in der nächsten Ausgabe der Pharmazeutischen Zeitung.)
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