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Vorschaltgesetz soll Ausbluten der Ersatzkassen verhindern

01.05.2000  00:00 Uhr

- Politik Govi-Verlag

Vorschaltgesetz soll Ausbluten der Ersatzkassen verhindern

von Karl H. Brückner, Berlin

Die Ersatzkassen drängen auf eine schnelle Korrektur des Finanzausgleichs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Noch im laufenden Jahr müsse der Gesetzgeber ein Vorschaltgesetz verabschieden, um das Ausbluten der großen "Versorgungskassen" zu verhindern, forderte Dr. Eckart Fiedler, Vorstandschef der Barmer Ersatzkasse (BEK), in der vergangenen Woche in Berlin. Begründung: Im Kassenwettbewerb gehe es längst nicht mehr um die besten Versorgungskonzepte für Kranke, sondern um die Gewinnung junger, gesunder Versicherter, also um Risikoselektion.

Der Vorstoß richtet sich gegen einige Dutzend geöffnete Betriebskrankenkassen (BKKen) mit Beitragssätzen von deutlich unter 13 oder gar 12 Prozent. Immerhin 1,8 Millionen Mitglieder netto haben Orts- und Ersatzkrankenkassen in den Jahren 1997 bis 1999 verloren – zumeist an die "virtuellen Billig-BKKen". Alleine im vergangenen Jahr konnten diese Kassen über 900.000 Wechsler gewinnen - und alleine im Jahr 1999 kehrten der Barmer 160 000 Mitglieder den Rücken.

Problematisch ist aber weniger die Zahl der Wechsler als die damit einhergehende "Entmischung der Risiken": Fast ausschließlich gesunde und junge Menschen zieht es zu BKKen mit Beitragssätzen von unter 12 Prozent. Bei den anderen Kassen steigt damit der Anteil der Kranken und Schwerkranken, die im Regelfall ihrem Versicherer treu bleiben.

Nach Berechnungen der Barmer führte 1999 der Wechsel von über 970.000 Mitgliedern von Kassen mit einem Durchschnittsbeitragssatz von 13,7 Prozent zu solchen mit im Schnitt 11,7 Prozent dazu, dass für die Versorgung Kranker in der GKV jährlich 1,2 Milliarden DM weniger zur Verfügung stehen als bisher.

Hinzu kommt, dass der Risikostrukturausgleich (RSA) die Verschiebung der Morbidität zwischen den Krankenkassen nicht ausgleiche, beklagen die Ersatzkassen. Zwar werden über den RSA auch im laufenden Jahr wieder über 20 Milliarden DM zwischen den Kassen umverteilt. Mit 19 Milliarden DM fließt der Löwenanteil davon zu den AOKen, mit knapp 15 Milliarden DM sind die Ersatzkassen gewichtigste Einzahler in den RSA. Die Betriebskassen werden mit fast fünf Milliarden DM zur RSA-Kasse gebeten.

Bei der Einführung des Kassenwahlrechts - und des ihn flankierenden RSA – im Jahre 1996 hatte der Gesetzgeber jedoch nicht damit gerechnet, dass Kranke und Schwerstkranke ihre Kasse nicht wechseln. Entsprechend berücksichtigt der Mechanismus auf der Ausgabenseite nur Alter und Geschlecht der Mitglieder. Die RSA-Gutschriften entsprechen den GKV-durchschnittlichen Leistungsausgaben für diese Gruppen. So bekommt beispielsweise jede Kasse für einen 40-jährigen Mann 1954 DM jährlich gutgeschrieben - egal ob dieser kerngesund ist, oder als Bluter fünf Millionen DM im Jahr kostet.

Kassen mit hohen Anteilen gesunder Mitglieder profitierten damit vom RSA und könnten die Beiträge senken, während die anderen in die Kostenklemme gerieten, so Fiedler. Die Barmer fordert deshalb, die zu hohen Gutschriften für Gesunde abzuschöpfen und den Kassen mit einem höheren Anteil von Kranken zu geben. Wie dies geschehen könnte, darüber müssten sich alle Kassenarten - einschließlich der "traditionellen" BKKen - einigen können, hofft Fiedler.

Es gehe ihm bei seinem Vorschlag nicht um die Wiedererrichtung von "Schutzzäunen" um Großkassen, stellte der Barmer-Chef klar. Vielmehr müsse der RSA wieder zu einem Instrument werden, das alle Kassen zu einem Wettbewerb um die gute Versorgung Kranker animiert. Top

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