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Strukturwandel im Krankenhaus

Datum 12.04.2004  00:00 Uhr

Strukturwandel im Krankenhaus

von Hannelore Gießen, München

Das deutsche Krankenhaus wird umgebaut: Kliniken müssen an Hand von Fallpauschalen abrechnen. Auch die strikte Trennung von ambulantem und stationärem System wird aufgehoben. Der aktuelle Stand der Umstrukturierung wurde bei einer Fachtagung Mitte März in München diskutiert, veranstaltet vom „Forum Medizintechnik und Pharma“.

Der Gesetzgeber hat mit dem Gesundheitsreformgesetz 2000 weitreichende Änderungen im Krankenhausbereich eingeleitet. Jahrzehntelang wurden Krankenhäuser nach dem Kostendeckungsprinzip finanziert, fast ausschließlich stand die Patientenversorgung im Vordergrund. Seit 2003 gilt ein pauschalierendes Entgeltsystem, das sich an Diagnosis-related Groups (DRG´s) orientiert. Das deutsche System fußt auf dem australischen Modell, das für deutsche Verhältnisse von einem eigens dafür gegründetes Fachinstitut weiterentwickelt wurde. Dieses „German Disease related Groups System“, wird in diesem Jahr erstmals angewandt.

Die über 800 Fallgruppen beschreiben zwar die Standardleistungen; doch vor allem spezialisierten Fachabteilungen wie Geriatrie und Rheumatologie wird das Prinzip „Fallpauschale“ nicht gerecht. Sie weichen deutlich von den mittleren Fallspektren ab und somit auch von der mittleren Kostenstruktur bei grundsätzlich gleicher DRG-Gruppierung. Zwar wurde eine Reihe von Zusatzentgelten in die Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser (KFPV) aufgenommen, doch wird dies dem Problem nur unzureichend gerecht. Auch für die Finanzierung teurer Medikamente existiert bisher noch keine adäquate Lösung, außer für Faktor VIII-Präparate.

Finanzierung von Innovationen

Innovationen werden vom DRG-System ebenfalls nicht genügend berücksichtigt, monierte Professor Dr. J. Rüdiger Siewert, ärztlicher Direktor des Münchner Klinikums rechts der Isar. Fallpauschalen bilden immer nur das Leistungsspektrum und die Kosten der Vergangenheit ab. Zwar besteht die Möglichkeit, die Zulassung neuer Verfahren zum DRG-System zu beantragen, doch dieser Weg dauert für Innovationen viel zu lange. Australien, das Mutterland des DRG-Systems, hat deshalb einen anderen Weg gewählt: Innovationen werden aus eigenen Finanzierungsfonds bezahlt.

Ab 2007 sollen alle Krankenhäuser dieselbe Fallpauschale für dieselbe Leistung bekommen. Die Experten stimmten bei der Fachtagung darin überein, dass der vorgesehene Zeitrahmen für die Umsetzung des DRG-Systems nicht ausreichen wird. Dr. Norbert Roeder von der DRG-Research-Group in Münster plädierte dafür, die Einführungsphase zu verlängern, da es sonst zu Fehlverteilungen in kaum abschätzbarer Größenordnung komme. Spezialkliniken und Maximalversorger kämen ab 2005 in eine wirtschaftliche Lage, die eine adäquate Patientenversorgung gefährde.

Integrierte Versorgung

Seit 1. Januar 2004 können Kliniken auch ein Medizinisches Versorgungszentrum gründen und damit die Krankenhaustätigkeit in den ambulanten Bereich verlängern. Damit würden Doppelstrukturen erzeugt, sagte Dr. Axel Munte, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns. Angesichts des hohen Niveaus der fachärztlichen Versorgung sei dies ein Schritt in die falsche Richtung, der die Existenz von 60.000 Facharztpraxen und 300.000 Arbeitsplätze gefährde.

Dr. Udo Degener-Hencke vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung plädierte dagegen für eine bessere Verzahnung von ambulantem und stationärem Sektor. In einer integrierten Versorgung sehe er das Modell der Zukunft, die eine echte Chance für Strukturveränderungen und mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen biete. Krankenhäuser seien prädestiniert als Steuerungszentrale einer integrierten Versorgung, die andere Leistungserbringer wie Vertragsärzte, Reha- und Pflege-Einrichtungen sowie Apotheken einbeziehe. Die Weichen für die Zukunft werden jetzt gestellt. Top

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