Mindestbeitragssatz ist ein Irrweg |
09.04.2001 00:00 Uhr |
FINANZAUSGLEICH
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat die geplante Reform des Finanzausgleichausgleichs zwischen armen und reichen Krankenkassen scharf kritisiert. Der von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) vorgelegte Entwurf sei ein "Irrweg". Mit den Reformvorschlägen, die sie Ende März präsentiert hatte, drohe "der Zug in eine völlig falsche Richtung zu fahren", heißt es in dem am vergangenen Mittwoch veröffentlichten Wochenbericht des Instituts.
Besonders der geplante Mindestbeitragssatz in Höhe von 12,5 Prozent für alle Kassen werde den Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig beschädigen, bemängelten die Wirtschaftsforscher. Keines der vier Gutachten, das zur Reform des Risikostrukturausgleichs eingeholt worden sei, habe eine derartige Lösung vorgeschlagen. Auch der geplante Ausgabenausgleich bei Behandlungskosten über 40. 000 Mark pro Patient bremst nach Meinung des DIW die Wirtschaftlichkeitsanreize für die Kassen.
Mit diesen Vorschlägen würde der einzige echte Wettbewerbsparameter, der Preis, seine Wirksamkeit einbüßen, kritisiert das DIW. Zudem entstünden bei den "Billigkassen" Anreize zur Verschwendung, da sie keinen Anreiz mehr hätten, den Beitragssatz unter 12,5 Prozent zu halten. Das DIW spricht von einem "Preisdiktat", mit dem der Wettbewerb unter den Kassen "kurzerhand abgeschafft" werde.
Ein Minimum an Wettbewerb will das Ministerium doch erhalten. Die Mehreinnahmen aus dem Mindestbeitrag sollen jetzt offenbar den Krankenkassen zur Verfügung stehen, die von der Regelung betroffen sind, also fast ausschließlich Betriebskrankenkassen (BKK). Die BKK-Landesverbände erhalten die Mehreinnahmen, um für die kleinen Kassen mit sehr wenigen chronisch Kranken gemeinsame Disease-Management-Programme zu erstellen. Sollten die Landesverbände - mit gesetzlicher Unterstützung - die Mitgliedskassen nicht zur Beitragssatzanhebung bewegen können, werden sie per Gesetz festgelegt. Dann aber fließt das Geld in den RSA. Diese Regelung gilt von 2002 bis 2004.
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