Kompromiss ärgert Kassen |
19.03.2001 00:00 Uhr |
FESTBETRÄGE
Die Spitzenverbände der Krankenkassen sind wütend. Sie fühlen sich wegen der Einigung bei den Festbeträgen für Arzneimittel "über den Tisch gezogen". Nun fordern sie von Bundeskanzler Gerhard Schröder und Gesundheitsministerin Ulla Schmidt klare Zusagen, dass die Festbeträge nicht abgelöst werden und die Selbstverwaltung auch in Zukunft für die Festsetzung von Festbeträgen zuständig bleibt.
Mit großem Verhandlungsgeschick hatte Ministerin Ulla Schmidt die Interessenlage der Kassen- und Pharmaverbände ausgelotet. Dann konnte sie den erlösenden Brief der Kassenverbände in den Händen halten: "Wir sind unter bestimmten Bedingungen mit dem Kompromiss einverstanden", lautete ihr Schreiben. Die Pharmaverbände hatten schon zuvor ihre Zustimmung signalisiert. Danach gibt es folgende Regelung:
Der Ärger bei den Krankenkassen ergibt sich aus einer Präambel zum Eckpunktepapier. Darin heißt es: "Die Verabschiedung des Gesetzes soll von einer Entschließung des Gesetzgebers begleitet werden, die den vorübergehenden Charakter dieser Operation deutlich macht und die Erwartung ausspricht, dass die Beteiligten in der Zwischenzeit in eine vorurteilsfreie Diskussion über die Weiterentwicklung der Ordnungspolitik im Arzneimittelsektor eintreten, die die bisherige Regelung ablöst. Ziel ist es, eine umfassend abgewogene, rechtssichere, staatsferne Lösung, auch unter Berücksichtigung der zu erwartenden höchstrichterlichen Rechtsprechungen zu den bisherigen Festbetragsregelungen zu erarbeiten.
"In einem Brief an die Ministerin machten die Kassenverbände ihre Kritik deutlich: Die in der Präambel ausgesprochene mögliche "Ablösung" der Festbeträge werde nicht hingenommen. Die Ministerin müsse schriftlich darlegen, dass es wieder eine Selbstverwalterlösung bei den zukünftigen Festbeträgen gibt. Es müsse, auch durch einen Beschluss des Bundeskabinetts, deutlich gemacht werden, dass die gesamte Regierung hinter dem zukünftigen Gesetzentwurf stehe. Nur dann sei man bereit, die am 12. März festgesetzten Festbeträge wieder zurückzunehmen. Ansonsten müsse eben das Bundeskartellamt tätig werden.
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