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Zeuge: "Es war die Hölle"

06.03.2000  00:00 Uhr

- Politik Govi-Verlag

STANGE-PROZESS

Zeuge: "Es war die Hölle"

von Klaus Hölzel, Bielefeld

Wie es einem Existenzgründer ergangen ist, der sich aus dem Vertragsgeflecht der Stange-Unternehmen lösen wollte, schilderte Apotheker Jörn S. als erster Zeuge im Prozess gegen den Mindener Unternehmer.

Alles fing ganz harmlos an. Schon zwei Tage nach Erteilung der Approbation unterschrieb der unerfahrene Jörn S. bei Stanges Firmen einen Miet- und Einrichtungsvertrag, weil ihm in den Vorgesprächen mit Stange das Konzept überzeugt habe. Einigkeit in der Gruppe mache stark, gemeinsam sei man besser vor den unerfreulichen Rahmenbedingungen der Gesundheitspolitik gewappnet, habe Stange damals betont. Er brauche die Apotheke in einem SB-Markt in Thüringen nur zu führen, erinnert sich der Zeuge am fünften Prozesstag in Bielefeld, "alles andere macht Herr Stange". Warum nicht, dachte Jörn S. und unterschrieb auch die eidesstattliche Versicherung, ohne den genauen Inhalt der dort zitierten Paragraphen präsent zu haben.

"Im Laufe der Zeit sind mir Bedenken gekommen. Heute würde ich das nicht mehr unterschreiben." Da er keine finanziellen Mittel gehabt habe, wurde ihm die Ratenzahlung auf die Einrichtung (348 000 DM) stillschweigend gestundet. Auch die Bank habe sich, da er ja "kein normaler Existenzgründer" gewesen sei, mit der Einräumung eines Kredits schwer getan. Erst mit Stanges finanzieller Hilfe von 150.000 DM sei dann auch der Großhandel zur Valutierung des Warenlagers bereit gewesen. Monatlich habe er zunächst genau nach Stanges "Entnahmevorschlag" 7500 DM für seine Lebensführung einbehalten. Bei der ersten Besichtigung kurz vor der Eröffnung der neuen Apotheke sei „fast alles schon dagewesen„. Einrichtung, EDV und später auch ein "Laufzettel" für die Abwicklung zur Betriebserlaubnis.

Im Vertragsgeflecht verheddert

Für die im Prozess zentrale Frage der wirtschaftlichen Abhängigkeit von Stange, also der Nichtselbstständigkeit, lieferte Jörn S. sowohl den Anklägern als auch der Verteidigung wichtige Anhaltspunkte. So habe er ohne Abstimmung mit Stange das Personal eingestellt und in der Startphase der Apotheke durch die Stundung einen finanziellen Spielraum besessen, weil die "Apotheke gut lief".

Sein Einvernehmen mit Stange endete jedoch plötzlich, als Jörn S. mit dem Ermittlungsverfahren gegen den Mindener Apotheker konfrontiert wurde. Er stellte seine Mietzahlungen ein und drang auf eine rasche Trennung. Stange wollte einer Auflösung nur gegen Zahlung von immerhin 1,13 Millionen DM zustimmen. Erst jetzt wurde Jörn S. langsam klar, in welchem Vertragsgeflecht er eingebunden war. Sein Ziel, „erst einmal freikommen„, veranlasste ihn, 500 000 DM für eine Trennung anzubieten, was Stange ablehnte. Zwei Tage später servierte dieser ihm die Rechnung: sofortige Zahlungsaufforderung zu Mietrückständen, der Einrichtung und EDV in voller Höhe. Da er von der Abrechnungsstelle noch keinen Abschlag erhalten hatte, spürte er nun "einen enormen Druck", dem er nachgegeben habe, um eine Räumungsklage zu verhindern.

Inzwischen musste Jörn S. auch feststellen, dass er beim Start der Apotheke einen Gruppenversicherungsvertrag unterschrieben hatte, der es nun unmöglich machte, im Streit mit Stanges Unternehmen Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können. Auch bei seinem Großhändler, von dem "sich nie einer blicken ließ", musste er feststellen, dass ein Teil des Rabatts (3,5 Prozent) an Stange floss. Jörn S. schraubte kurzfristig die Bestellmengen herunter, und plötzlich kam es zu direkten Verhandlungen. Man habe ihm über zehn Prozent Rabatt gewährt. Damit widerlegte er Stanges Behauptung vor Gericht, der einzelne Apotheker könne beim Start alleine nie mehr Rabatt erhalten als er, Stange, mit dem Großhandel vereinbare.

Auch Stanges Marketingrechnungen fand Jörn S. überzogen. Das sah der Mindener Apotheker im allgemeinen ganz anders. Die Mitarbeiter seien teilnahmslos und unmotiviert, die Schaufenster stünden voll Industriepappe, und das Lager sei ungeordnet. Da bedürfe es eines aktiven Marketings, um Stammkunden zu binden. Drei bis vier Prozent vom Umsatz solle man dafür schon aufwenden, meinte Stange.

Jörn S. hatte inzwischen Kollegen gefunden, die sich ebenfalls von Stange geprellt fühlten. Gemeinsam suchten sie eine renommierte Anwaltskanzlei auf, um von dort Hilfe zu bekommen. Man riet ihm, die Mietzahlungen einzustellen und einen Aufhebungsvertrag anzustreben. Der junge Apotheker blieb erfolglos. Er verlor gegen Stange nicht nur einen Prozess über die Zahlung der Einrichtung, sondern gab auf. Am 28. Februar 2000 schloss er die Apotheke, obwohl er für das 2,6 Millionen-Umsatzobjekt einen Nachfolger beim Vermieter der Räume präsentierte. Doch der wollte lieber direkt mit dem Interessenten verhandeln.

Die letzten vier Jahre waren für ihn, wie er im Gespräch sagte, "beruflich die Hölle". Seinen Appell an junge gründungswillige Pharmazeuten fasst er nach seinen schlechten Erfahrungen so zusammen: "Sich von niemandem festlegen lassen sowie ein eigenes Konzept der Bank vortragen – und Vorsicht bei Maklern und Beratern." Top

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