DocMorris wirbt mit altem Urteil |
08.01.2001 00:00 Uhr |
Das Versandhandelsverbot gilt auch nach einer positiven Entscheidung des Berliner Landgerichts zu Internetapotheken weiter. Die ABDA wies darauf hin, dass man mit der in Berlin jetzt verworfenen Auffassung vor dem Landgericht Frankfurt/Main Recht bekommen habe. Die Berliner Richter hatten der niederländischen Internet-Apotheke DocMorris Recht gegeben, dass das Versandhandelsverbot nicht mit den EU-Richtlinien vereinbar sei.
Nach Überzeugung der ABDA steht das Versandhandelsverbot sehr wohl im Einklang mit den EU-Vorschriften. Diese ließen auch strengere nationale Regelungen zu. Allerdings gebe es im Bundesgesundheitsministerium noch keine klare Position dazu, ob das Verbot aufrechterhalten werden solle, sagte der ABDA-Jurist Lutz Tisch. Ein generelles Verbot des gewerblichen Versandhandels mit Arzneimitteln würden nach Ansicht des Gerichts den Zugang von Medikamenten aus ausländischen Apotheken praktisch unmöglich machen.
Ein grundsätzliches Einfuhrverbot für Private sei nur gerechtfertigt, wenn es zum wirksamen Schutz von Gesundheit und Leben "geeignet, erforderlich und angemessen" wäre. Der Schutz der Gesundheit lasse sich aber auch beim Versand aus Apotheken im europäischen Ausland gewährleisten. Beratung sei telefonisch oder per E-Mail möglich. Nach Ansicht des Apothekerverbandes würde die Kontrolle beim Versandhandel allenfalls bis zum Logistikunternehmen reichen. Im Augenblick gebe es in Deutschland dagegen einen vollständig kontrollierten Weg vom Hersteller bis zum Apotheker und damit zum Endverbraucher.
Ohnehin sei die Entscheidung des Landgerichts Berlin nicht neu. Das stellte Professor Dr. Rainer Braun, Geschäftsführer des Deutschen Apothekerverbandes klar. Es handele sich vielmehr um die Veröffentlichung eines Urteils, das noch vor der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt gegen die Internet-Apotheke DocMorris ergangen war. Auf keinen Fall werde damit die Einstweilige Verfügung infrage gestellt, die es dem niederländischen Internetanbieter untersagt, weiterhin Arzneimittel nach Deutschland zu versenden.
Wenn DocMorris nun versuche, die Berliner Entscheidung als "Richtungswende"
zu verkaufen, entspreche das dem Kommunikationsstil des Unternehmens, der lediglich einer
gezielten Desinformation des Verbrauchers diene und den Versuch darstelle, den
fortgesetzten Rechtsbruch zu kaschieren. Braun nannte es "ein starkes Stück",
dass der vom Frankfurter Landgericht gegen DocMorris erlassenen einstweiligen Verfügung
nach wie vor nicht Folge geleistet werde. Der Deutsche Apothekerverband habe dies zum
Anlass genommen, beim Frankfurter Landgericht die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen
den Internetanbieter zu beantragen.
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