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Versandverordnung soll für alle gelten

22.11.2004  00:00 Uhr

Versandverordnung soll für alle gelten

von Daniel Rücker, Eschborn

Die geplante Arzneimittelversandhandelsverordnung soll auch für ausländische Internetapotheken gelten. Für einige Anbieter dürfte dies viel Arbeit bedeuten.

Nach den Vorstellungen des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung sollen Krankenkassen in Zukunft nur noch mit solchen Internetapotheken abrechnen, die sich beim Versand von Medikamenten an die neue Verordnung und an die deutschen Gesetze halten. „Eine Kostenerstattung für diese Arzneimittel kommt nur in Betracht, wenn die Versendung im Einklang mit den einschlägigen arznei- und apothekenrechtlichen Vorschriften stattgefunden hat“, schreibt die parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merck in der Antwort auf eine Anfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Wolf Bauer.

Die Versandverordnung liegt bislang nur im Entwurf vor. Bundestag und Bundesrat müssen ihr noch zustimmen. Der BMGS-Entwurf legt die Messlatte für Versender recht hoch. Neben Klarstellungen, welche Arzneimittel versendet werden dürfen und wie der Versand überwacht werden muss, enthält sie auch sehr detaillierte Vorgaben zur Gestaltung der Websites.

Besonders schwer zu erfüllen, dürften die Anforderungen an die Qualität von Informationen nach § 4, Absatz 3 des Entwurfes sein: „Bei den Informationen müssen deren Quellen angegeben sein. Die Angaben der Quellen müssen dem Nutzer der Website den Zugriff auf diese Quellen ermöglichen und als solche ihm zugänglich sein. Weiterhin muss erkenntlich sein, ob diese Information der Sachinformation zu dem Arzneimittel, zu den Indikationen des Arzneimittels und zur sicheren Anwendung des Arzneimittels oder der Werbung dient.“

Dies würde in der Praxis bedeuten, dass der Apothekenleiter als Verantwortlicher für jeden Satz in seinem Internetangebot nachprüfen muss, ob ihn der Nutzer ohne fremde Hilfe auf seinen Wahrheitsgehalt überprüfen kann. Wer sich an diese Vorgabe hält, kann dies im Prinzip nur dadurch tun, dass er außer dem Produktkatalog keine Informationen auf der Website anbietet.

In jedem Fall dürfte eine Vielzahl der heutigen Versandapotheken dieses Kriterium nicht erfüllen. Auch die Abgrenzung zwischen Werbung und Information scheint mangels eindeutiger Unterscheidungskriterien mehr als schwierig zu sein. Immerhin sorgt das Ministerium dafür, dass der Betreiber der Website schnell Übung bekommt. Mindestens einmal pro Monat muss er überprüfen, ob sein Internetauftritt noch allen Vorgaben standhält.

Kontrolle sinnvoll

Nach einer Untersuchung der Novomind AG ist eine Qualitätskontrolle bei Online-Apotheken kein Fehler. Auch die Einbeziehung ausländischer Apotheken ist nicht nur aus Gründen der Fairness sinnvoll. Denn zumindest bei der Beantwortung von E-Mail-Anfragen liegt die DocMorris mit mäßigen Ergebnissen im Mittelfeld. Die Niederländer, die keine Gelegenheit auslassen ihre vermeintlich perfekte Beratung hervorzuheben, waren nicht einmal in der Lage, eine Anfrage nach Bestellabwicklung, Kosten und Preis zufrieden stellend zu beantworten. Insgesamt erfüllte DocMorris bei der Beantwortung der Test-Anfragen nur gut die Hälfte der Kritieren. Am besten Schnitt nach Angaben der Untersucher von Novomind die Versandapotheke Sanicare ab. Sie kam auf einen Wert von 88,3 Prozent und lag damit deutlich vor Medikaversand mit 70 Prozent auf dem zweiten Platz. Top

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