Pharmazeutische Zeitung online

Gericht stoppt DocMorris

13.11.2000  00:00 Uhr

INTERNET

Gericht stoppt DocMorris

von Thomas Bellartz, Frankfurt am Main

In einer ganzen Reihe wichtiger Urteile war das des Frankfurter Landgerichts vom 9. November 2000 das herausragendste. Das Gericht untersagte den Betreibern der Internetadresse www.0800docmorris.com per Einstweiliger Verfügung, apothekenpflichtige Medikamente in Deutschland zum Verkauf anzubieten. Zudem wurde dem Unternehmen auferlegt, den gewerbsmäßigen Versandhandel mit Arzneimitteln über das Internet nach Deutschland zu unterlassen.

DocMorris darf sich nicht mit seinen Angeboten direkt an den deutschen Endverbraucher wenden, urteilte das Landgericht. Bei jeder Zuwiderhandlung gegen diese Einstweilige Verfügung droht dem Unternehmen mit Sitz in Kerkrade nun jeweils ein Ordnungsgeld in Höhe von 500.000 DM oder sechs Monate Ordnungshaft.

Geschlossen wird die Internetseite aber nach – bei Redaktionsschluss am Dienstag abend noch nicht erfolgten - Zustellung des Urteils allerdings nicht. Dies hatte die Pressestelle des Frankfurter Landgerichts zunächst angekündigt. Da DocMorris allerdings europaweit Kunden anspricht, bleibt der Internetauftritt auch weiterhin für deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher zugänglich.

Umsatzverluste drohen

Allerdings – und das war und ist die wohl wesentlichste Forderung – müssen die Betreiber der Einstweiligen Verfügung Folge leisten. Da DocMorris nach eigenen Angaben rund 95 Prozent seiner Kundschaft in Deutschland hat, wird das Unternehmen in den nächsten Wochen und Monaten erhebliche Umsatzverluste erleiden. Inwieweit die Partner des Versandhändlers, der gerade seine Produktpalette erweiterte, darauf negativ reagieren, bleibt abzuwarten. In jedem Fall dürfte sich auch der nur mittelfristige Verlust der Kundenbindungen nicht gerade positiv auf die Bilanz des Start-Ups auswirken.

Geklagt hatten der Deutsche Apotheker-Verband (DAV) sowie Bayer Vital, Leverkusen. Äußerst zufrieden mit dem Urteil, gegen das DocMorris Berufung einlegen kann, zeigte sich der DAV-Vorsitzende Hermann Stefan Keller: "Hier haben die Arzneimittelsicherheit und das Patientenwohl eindeutig gesiegt. Und damit wurden auch die jüngsten Entscheidungen der obersten Gerichte bestätigt." Gegenüber PZ-Online gab sich Keller optimistisch: "Das war eine wichtige Entscheidung für die Patienten und die Apotheken in Deutschland."

Auch Dr. Peter Homann, Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbandes, war mit dem Urteil mehr als einverstanden: "Es wurde bestätigt, was wir vermutet haben. Jede andere Entscheidung wäre seltsam gewesen. Nun müssen wir in Gesprächen den Krankenkassen die Rechtslage klar machen."

Dr. Frank Diener, ABDA-Geschäftsführer Wirtschaft und Soziales, begrüßte ebenfalls die Entscheidung der Vorsitzenden Richterin: "Wir müssen diesem Spuk ein Ende machen. Der Öffentlichkeit muss klar werden, wie wichtig diese Entscheidung für die Patienten in Deutschland ist."

"Mit Erleichterung" hat auch der Bundesverband der Angestellten in Apotheken (BVA) auf das Urteil reagiert. "Mit dem Urteil bleiben die Arzneimittelsicherheit und der Schutz der Patienten und der Verbraucher auf dem bisherigen hohen Niveau gewahrt", äußerte sich die BVA-Vorsitzende Monika Oppenkowski.

Mails an Fischer

Die Betreiber der Internetapotheke machen auf ihrer Homepage derweil Stimmung gegen das Urteil. Sie beklagen die Einschränkung der europäischen Rechte ihrer deutschen Kunden und motivieren die Besucher der Homepage, an Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer und den zuständiger EU-Kommissar David Byrne zu mailen.

Offen ist die weitere juristische Vorgehensweise. In der Pressestelle von DocMorris war von mehreren Varianten die Rede. Auf die Einstweilige Verfügung des Frankfurter Landgerichts folgt in der Regel und zunächst ein Hauptsacheverfahren. Zudem käme ein Einstweiliges Verfahren vor dem Oberlandesgericht, also der nächst höheren Instanz, in Betracht. Top

© 2000 GOVI-Verlag
E-Mail: redaktion@govi.de

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa