Pharmazeutische Zeitung online

Apotheker gegen Abgabe von Arzneimitteln durch Ärzte

30.10.2000  00:00 Uhr
PROZESS

Apotheker gegen Abgabe von
Arzneimitteln durch Ärzte

PZ-Artikel

Mit Unverständnis und Bedauern reagierte die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm, wonach die Abgabe von Restarzneimitteln durch einen niedergelassenen Arzt, die dieser von Patienten oder von Angehörigen verstorbener Patienten erhält, wettbewerbsrechtlich nicht relevant sei.

Wie Dr. Johannes Pieck, Geschäftsführer der Spitzenorganisation der Apotheker erklärte, habe der Wettbewerbssenat des OLG die entscheidende Frage, ob ein Arzt nach Arzneimittelrecht befugt sei, Arzneimittel an Patienten abzugeben, überhaupt nicht geprüft und daher auch nicht beantwortet. Dass der Arzt durch die regelmäßige Abgabe von Arzneimitteln gegen Arzneimittelrecht und gegen ärztliches Berufsrecht verstoße, werde von niemandem ernsthaft bestritten und habe bereits dazu geführt, dass das zuständige Landratsamt gegen den Arzt ein Bußgeld in Höhe von 5000 DM verhängt habe.

Der Versuch, die rechtswidrigen Praktiken des Arztes mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung zu unterbinden, sei zwar gescheitert, nunmehr müsse jedoch die zuständige Behörde über das verhängte Ordnungsgeld hinaus dem Arzt die Abgabe von Arzneimitteln förmlich verbieten. Pieck sieht auch die Ärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gehalten, gegen ihr Mitglied rechtlich vorzugehen. Zwar werde von Ärzten und ärztlichen Berufsorganisationen eine Änderung des Arzneimittelrechts verlangt, wonach es Ärzten gestattet werden soll, über die enge Ausnahme von Ärztemustern hinaus Arzneimittel abzugeben, eine solche politische Forderung befreie jedoch nicht von der Verpflichtung, geltendes Recht einzuhalten und Verstöße gegen Berufsrecht zu ahnden.

Die Forderung, Ärzten müsse das Recht eingeräumt werden, Arzneimittel abzugeben, beschränke sich nicht nur auf Restarzneimittel, die ein Arzt kostenlos abgebe. Sie gefährde und relativiere, so Pieck, generell den gesetzlichen Auftrag an die Apotheker, die Arzneimittelversorgung und die Arzneimittelsicherheit zu gewährleisten. Zugleich werde die Aufgabenteilung zwischen Arzt und Apotheker in Frage gestellt, was einer politischen Kriegserklärung gleichkomme. Pieck forderte das Sozialministerium Nordrhein-Westfalen auf, sicherzustellen, dass die zuständigen Behörden alle verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten gegen den Arzt ausschöpfen und auch die erforderlichen berufsrechtlichen Maßnahmen gegen ihn eingeleitet werden. Top

© 2000 GOVI-Verlag
E-Mail: redaktion@govi.de

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa