Finanzministerium will mitmischen |
24.10.2005 00:00 Uhr |
Nach der Reform ist vor der Reform das gilt auch für Gesundheit. Das Bundesfinanzministerium hat sich deshalb Gedanken über ein konsensfähiges Finanzierungsmodell für die GKV gemacht.
Das Papier kann deshalb interessant werden, da es inhaltlich und zeitlich zu den Beratungen der interfraktionellen Arbeitsgruppe von Union und SPD passt. Diese bereitet die Koalitionsvereinbarung der neuen Regierungsparteien vor und bestimmt somit auch die gesundheitspolitische Laufrichtung. Das Konsensmodell zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung wurde kürzlich vom wissenschaftlichen Beirat im Bundesministerium der Finanzen in Berlin vorgelegt. Inhaltlich schlagen die Finanzexperten aus dem SPD-geführten Haus vor, dass Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Krankenversicherung an ein neu zu gründendes Inkassobüro abgeführt werden. Diese Verwaltungsinstanz soll dann jedem zu Versichernden eine Gutschrift in Höhe des bundesweit durchschnittlichen Beitragssatzes zur Verfügung stellen. Die Versicherten verwenden diese Gutschrift, um sich bei einer frei wählbaren Krankenkasse zu versichern.
Um die Versicherung mit festgelegten Standardleistungen können sich dabei alle Krankenkassen und Privatversicherungen bewerben. Der Beirat möchte so einen beitragssenkenden Wettbewerb fördern. Alle Versicherungsanbieter unterliegen nach dem Modell für die Standardleistungen dem Kontrahierungszwang. Den Versicherten wird freigestellt, höhere Beiträge durch einen zusätzlichen eigenen Aufschlag zu entrichten, um sich bei einem teureren Anbieter zu versichern oder weitergehende Leistungsangebote zu erhalten. Sollte der Beitragssatz des gewählten Versicherers unterhalb der Gutschrift angesiedelt sein, so erhält der Versicherungspflichtige eine Rückerstattung.
Der wissenschaftliche Beirat im Finanzministerium verspricht sich von seinem Vorschlag mehr Wettbewerb und damit sinkende Beitragsätze. Außerdem geht er von der Kompatibilität seines Modells mit Reformansätzen zu Bürgerversicherung und Gesundheitsprämie aus. So könnte das Modell dadurch ausgebaut werden, dass auch Beamte einbezogen werden und Steuermittel die lohnbezogenen Pflichtbeiträge ausgleichen.
Zuerst höhere Kosten
Das Modell ist dennoch nicht ganz unproblematisch. Auch wenn die
Standardleistungen im Grundsatz erhalten blieben, müssten sie vor der
Umsetzung exakt definiert werden. Weiterhin wird keine Lösung für die
Handhabung der Kapitalrücklagen der PKV-Versicherten aufgezeigt. Ein neues
Büro, das das Inkasso für 80 Millionen Versicherte übernimmt, verursacht
erst einmal Kosten. Auch ist die Finanzierung der einkommensschwachen
Haushalte letztlich nur über Steuern möglich, diese werden jedoch in dem
Modell nicht definiert. So sprechen die Experten aus dem BMF selbst davon,
das Papier sei noch nicht bis ins letzte Detail ausgearbeitet.
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