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Zeitplan der Reform ist kaum noch einzuhalten

25.10.1999  00:00 Uhr

- Politik Govi-Verlag

Zeitplan der Reform ist
kaum noch einzuhalten

von Dieter Schütz, Berlin

Der Zeitplan für die Gesundheitsreform 2000 lässt sich kaum noch einhalten. Selbst wenn sich die rot-grüne Koalition mit den unionsgeführten Ländern auf einen Kompromiss einigen sollte, gerät Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) mit ihrer Planung unter erheblichen Druck.

Die Ministerin will, dass die Gesundheitsreform bereits zum 1. Januar 2000 in Kraft tritt. In den Reihen der Koalition rätselt man allerdings, warum sich Fischer mit dieser Terminvorgabe selbst unter Zeitdruck gesetzt hat. Denn eigentlich bestand dazu keine Notwendigkeit, heißt es.

Das derzeitige Szenario sieht folgendermaßen aus: Der Gesundheitsausschuss des Bundestages berät am 27. und 29. Oktober sowie abschließend am 3. November über die Änderungen zum Gesetzentwurf. Am 5. November will die Koalition mit ihrer Mehrheit im Bundestag die Gesundheitsreform in zweiter und dritter Lesung verabschieden.

Der Bundesrat wird sich am 26. November mit dem Thema befassen. Weil Rot-Grün in der Ländervertretung keine Mehrheit besitzt, wird der Bundesrat in dieser Sitzung die Reform voraussichtlich ablehnen und den Vermittlungsausschuss anrufen.

Für den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag gilt eine sechstägige Einladungsfrist. Das bedeutet: Frühestens am 2. Dezember können sich die rot-grünen Politiker mit den unionsgeführten Ländern an einen Tisch setzen, um einen Kompromiss auszuhandeln. Doch das kann dauern, zumal eine Annäherung derzeit weit und breit nicht in Sicht ist.

Wenn die Reform zum Jahresanfang in Kraft treten soll, bleiben dem Vermittlungsausschuss gerade einmal zwei Wochen: Am 15. Dezember müsste sich der Ausschuss auf einen Vorschlag einigen. Am Tag darauf könnte der Bundestag und am 17. Dezember der Bundesrat auf seiner letzten Sitzung in diesem Jahr zustimmen. Falls die Länderkammer mit der Mehrheit der unionsgeführten Länder ein Veto einlegt, ist das Gesetz gescheitert. Denn anders als etwa bei den umstrittenen Rentenplänen muss der Bundesrat der Gesundheitsreform zustimmen, weil in dem Paragraphenwerk wegen der Krankenhausplanung Länderinteressen berührt sind. Top

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