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Keine kosmetischen Korrekturen, Gesetz wird nachgebessert

11.10.1999  00:00 Uhr

- Politik Govi-Verlag

GESUNDHEITSREFORMGESETZ 2000

Keine kosmetischen Korrekturen, Gesetz wird nachgebessert

von Karl H. Brückner, Berlin

Der Gesetzentwurf für die Gesundheitsreform 2000 wird in zentralen Bereichen nachgebessert und präzisiert. Darauf haben sich in Berlin bei drei Treffen Gesundheitspolitiker der Koalitionsfraktionen, der SPD-geführten Länder und Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) politisch verständigt. Das Ministerium muss diese Beschlüsse in den nächsten zwei Wochen gesetzestechnisch umsetzen, wenn der Reformzeitplan eingehalten werden soll.

Nach Einschätzung von Gesundheitspolitikern der Koalition sind die Änderungen Konsequenz der öffentlichen Sachverständigen-Anhörungen im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Außerdem habe man viele Argumente von Akteuren des Gesundheitswesens positiv aufgenommen. Die wichtigsten Neuregelungen:

Das Globalbudget wird die Veränderung der Grundlohnsumme zeitnäher abbilden als bisher geplant. Außerdem sollen die nicht in der Grundlohnsumme enthaltenen Mehreinnahmen durch die Arbeitgeberbeiträge für 630-DM-Jobs berücksichtigt werden. Im Vergleich zu 1999 dürften damit die Gesamtausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im nächsten Jahr um zirka zwei Prozent, also etwa fünf Milliarden DM, steigen. Ursprünglich war vorgesehen, die Ausgaben 1998 um die Veränderung der Grundlohnsummen im zweiten Halbjahr 1998 und im ersten Halbjahr 1999 aufzustocken, um das Ausgangsbudget 2000 zu berechnen. Das wäre im Vergleich zu 1998 auf ein Plus von 2,86 Prozent hinausgelaufen.

Etwas gelockert werden könnte der Ausgabendeckel außerdem, wenn Experten entsprechenden Mehraufwand für die medizinische Versorgung sehen. Den Versorgungsbedarf wird der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen alle zwei Jahre untersuchen; die erste Expertise soll im Frühsommer 2001 vorliegen.

Krankenkassen und Vertragsärzte werden verpflichtet, fachgruppenspezifische Richtgrößen für Arzneimittel auszuhandeln. Pro Behandlungsfall steht dem Arzt dann ein bestimmter durchschnittlicher Betrag für Arzneimittel zur Verfügung. Bei einer Überschreitung der Richtgröße von fünf Prozent (heute: 15 Prozent) soll eine zeitnahe, individuelle Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgen - und gegebenenfalls ein individueller Richtgrößen-Regress.

Sobald dieses Modell in der Praxis ausgabenbegrenzend funktioniert, würden die regionalen Arzneibudgets mit Kollektivregress entfallen, beziehungsweise überflüssig werden. Bis dahin hat das Budget die Funktion einer "Auffanglinie", heißt es in der Koalition. Die Richtgröße wäre damit zunächst budgetbegleitend, aber perspektivisch budgetablösend. (Budgetablösende Richtgrößen fordern Apotheker, Vertragsärzte und Pharmaindustrie). Außerdem ist vorgesehen, dass der Arzt bei Erreichen von 90 Prozent der Richtgröße zeitnah gewarnt wird. Ferner werden die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) verpflichtet, die Pharmakotherapieberatung der Vertragsärzte zu stärken, um die Wirtschaftlichkeit der Arzneitherapie zu verbessern.

Das Benchmarking-System wird entschärft: Die Arzneibudgets haben sich an den KVen im unteren Ausgabendrittel zu orientieren, bisher sollten es die drei Regionen mit den niedrigsten Pro-Kopf-Ausgaben sein. Neben Alter und Geschlecht werden dabei jetzt auch Morbidität und soziale Faktoren berücksichtigt, um Verzerrungen zu Lasten von Regionen mit höherer Morbidität oder größerem Härtefallanteil zu vermeiden.

Es wird sichergestellt, dass über die Aufnahme neuer Präparate in die Positivliste spätestens drei Monate nach der Zulassung entschieden worden ist. Bisher war vorgesehen, die Drei-Monats-Frist ab Bekanntgabe der Zulassung laufen zu lassen, was zu größeren Verzögerungen hätte führen können.

Die gesetzliche Förderung der Abgabe von (parallel- oder re-) importierten Medikamenten wird durch Einfügung eines Wortes entschärft: Der Apotheker soll "auch" zur Abgabe von importierten Arzneien verpflichtet sein.

Es bleibt prinzipiell beim Zeitplan für den Übergang zur monistischen Krankenhausfinanzierung und für ein neues Vergütungssystem (Fallpauschalen). Das heißt, die Krankenkassen sollen bis zum Jahr 2008 die alleinige Verantwortung für die gesamte Klinikfinanzierung übernehmen. Das gilt jetzt auch - wie inzwischen vom Bundesrat gefordert - für die Universitätskliniken. Damit verbunden ist die weitgehende Übernahme der Planungskompetenz und die Stärkung der Vertragsmacht der Kassen gegenüber den Krankenhäusern. Top

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