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Gegenseitige Schuldzuweisungen

20.08.2001  00:00 Uhr

LIPOBAY

Gegenseitige Schuldzuweisungen

von Karl-Heinz Brückner, Berlin, Daniel Rücker, Eschborn, dpa

Nach dem Rückruf des Lipidsenkers Lipobay werfen sich die Beteiligten gegenseitig Versäumnisse vor. Auch das Bundesgesundheitsministerium beteiligt sich an der Diskussion und greift den Pharmakonzern Bayer heftig an. Langsam kommt auch eine Diskussion über Arzneimittelüberwachung und -zulassung in Gang.

Das Berliner Ministerium wirft Bayer schlechte Informationspolitik über den aktuellen Risiko-Nutzen-Erkenntnisstand von Cerivastatin vor. "Das Unternehmen hat nicht korrekt, nicht präzise und nicht zeitgerecht informiert", sagte der Staatssekretär des Ministeriums, Klaus Theo Schröder. Dieser Vorwurf wird in einem BfArM-Bericht an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erhoben, den die Bonner Zulassungsbehörde am 16. August vorgelegt hat.

Das BfArM kritisiert vor allem, dass Bayer die Ergebnisse einer mit dem 15. Juni 2001 datierten Studie erst auf Nachfrage der Behörde am 10. August zur Verfügung gestellt habe, zwei Tage nach der weltweiten Rücknahme des Medikaments. "Im Lichte der erst jetzt dem BfArM bekannt gewordenen Studie vom 15. Juni 2001 ist aus der Sicht des BfArM verständlich, dass das Arzneimittel vom Markt genommen werden musste", heißt es in dem Bericht. Die wichtigste Erkenntnis aus dieser Querschnittstudie ist nach Angaben der Behörde: Cerivastatin weist ein im Vergleich zu anderen Statinen erhöhtes Rhabdomyolyse-Risiko auf.

Eine offizielle Information über die Gründe für die Rücknahme von Lipobay® hat das BfArM nach eigenen Angaben nicht erhalten. Am Vormittag des 8. August seien das Amt und die zuständige Abteilung Pharmakovigilanz durch Bayer lediglich von dem Rückruf selbst informiert worden. Laut BfArM-Bericht kam es einen Tag danach zu einem Gespräch darüber mit dem Unternehmen. Dabei sei eine Liste detaillierter Fragen - darunter nach dem Mechanismus der Rhabdomyolyse - entworfen worden, die Bayer bis Ende September beantworten sollte. Bereits einen Tag später, also am 10. August, habe Bayer die Ergebnisse der Studie vom 15. Juni der Behörde zur Verfügung gestellt. Es handelte sich um einen weltweiten Sicherheitsüberblick (Global Safety Statement mit Anlagen). Darin enthalten war "eine sehr umfangreiche Analyse über unerwünschte Arzneimittelwirkungen bei circa 3 Millionen mit Statinen behandelten Patienten, die den Verdacht auf ein relativ erhöhtes Rhabdomyolyse-Risiko unter Cerivastatin stützt". Obwohl Bayer über diese Studienergebnisse verfügt habe, so das BfArM weiter, "hat die Firma offenbar diese nicht oder zu spät an die zuständigen Konzernteile weitergeleitet".

Seit der 1997 und 2000 (für die Dosierung 0,4 mg) erfolgten arzneirechtlichen Zulassung sind aus Deutschland insgesamt 234 Berichte über unerwünschte Wirkungen unter Cerivastatin beim BfArM registriert worden. Die Zahl der mit Lipobay® und Zenas® behandelten Patienten in Deutschland bezifferte Bayer Vital auf rund eine halbe Million Mensachen (Stand: August 2001). Bei den Berichten dominierten laut BfArM unerwünschte Wirkungen am Muskel- und Skelett-System, an der Leber, am Verdauungstrakt sowie an der Haut.

Kritik zurückgewiesen

Bayer wies die Kritik postwendend zurück. Alle wesentlichen Informationen des vom Ministerium zitierten Berichtes hätten dem BfArM bereits am 28. April vorgelegen. Zusätzlich habe die für Lipobay zuständige Referenzbehörde für Zulassungsangelegenheiten Medicine Control Agency (MCA) am 8. Juni eine Bewertung dieses Berichtes an alle europäischen Zulassungsbehörden versandt.

Das Unternehmen widerspricht auch der Darstellung des Ministeriums, das BfArM habe erst im August Kenntnis vom Risikobericht erhalten. Bereits am 18. Juni sei die Analyse an das MCA geschickt worden. Zeitgleich habe Bayer ein beschleunigtes Verfahren zur umgehenden Änderung der Verschreibungsinformation unter Federführung der MCA initiiert. Die MCA habe im weiteren Verlauf die nationalen Behörden in dieses Verfahren einbezogen.

Auch die Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln (EMEA) hält sich mit Kritik an Bayer zurück. Die EU-Behörde für Arzneimittelsicherheit in London hat bereits mehr als einen Monat vor der Marktrücknahme des Cholesterinsenkers durch die Bayer AG wegen Sicherheitsbedenken Maßnahmen ergriffen. Die EMEA forderte am 26. Juni Bayer auf dem Weg über die nationalen Behörden auf, innerhalb von nur 24 Stunden den Beipackzettel des Medikaments zu ändern und vor Unverträglichkeiten (Kontraindikationen) mit anderen Medikamenten zu warnen.

"Dieser Aufforderung hat Bayer auch sofort Folge geleistet", sagte Noel Wathion, der zuständige Referatsleiter der EMEA. Damals habe man noch keinen Anlass dazu gesehen, die Rücknahme vom Markt zu fordern. Eine Aufforderung, einen Beipackzettel innerhalb von 24 Stunden zu ändern, zeige, dass man "dringliches Handeln" für geboten gehalten habe: "Eine solche Frist kommt nicht ständig vor, ist aber auch nicht einzigartig".

AOK contra BfArM

In den Strudel der gegenseitigen Schuldzuweisungen geriet dann auch das BfArM. Der AOK-Bundesverband hatte Kritik an der nach seiner Auffassung zu zögerlichen Informationspolitik des Bundesinstituts geübt. Das Institut müsse die Krankenkassen künftig unverzüglich über schwere Arzneimittelzwischenfälle und Nebenwirkungen von Medikamenten informieren, forderte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Rolf Hoberg in Bonn. Nur dann könnten die Kassen ihrerseits die Vertragsärzte optimal über den therapeutischen Nutzen und die Risiken von Medikamenten informieren.

Wie die AOK ermittelte, hatten im ersten Quartal 2001 niedergelassene Ärzte AOK-Patienten 96-mal die Kombination aus Lipobay und dem Wirkstoff Gemfibrozil verordnet. Obwohl die Kasse von gefährdeten Patienten weiß, dürfe sie diese nicht warnen, behauptete die AOK. Es sei aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt, vollständige Patientendaten auszuwerten.

Dem widersprach unverzüglich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob. "Wenn es um das Leben der Patienten geht, steht dem das Persönlichkeitsrecht nicht entgegen", sagte er der "Augsburger Allgemeinen" (Samstagsausgabe). "Wir haben keinerlei Bedenken dagegen, dass eine Kasse die Patienten warnt", betonte auch seine Sprecherin Helga Schumann

Als Konsequenz aus dem Lipobay-Fall werden mittlerweile auch Änderungen bei der Arzneimittelüberwachung und Zulassung diskutiert. Der Kölner Gesundheitsökonom Professor Dr. Karl Lauterbach, Mitglied des Sachverständigenrates des Gesundheitsministeriums, macht eine "mangelhafte" Zusammenarbeit der internationalen Zulassungsbehörden für das Debakel mitverantwortlich. Schließlich habe der britischen MCA die Risiko-Analyse seit Monaten vorgelegen, "und sie ist an die deutsche Zulassungsbehörde nicht weitergegeben worden", sagte er. Trotzdem hätte nach seiner Einschätzung der Konzern diese Information direkt an die deutsche Behörde weiterleiten müssen.

Lauterbach bemängelte zudem, dass bei der Einführung von neuen Medikamenten Langzeitstudien fehlten. Dabei ließe sich mit einer Langzeitstudie über drei bis sechs Jahre mit mehreren tausend Patienten das Risiko genauer ermitteln.

Verbraucherschützer fordern Verbesserungen

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat ebenfalls eine verbesserte Arzneimittelüberwachung in Deutschland gefordert. Nötig sei der "unverzügliche Aufbau eines bundesweiten Netzwerks zur Früherkennung und epidemiologischen Auswertung von Arzneimittelrisiken", sagte Verbandssprecher Christian Fronczak.

Nach Einschätzung des Frankfurter Pharmazie-Professors Dr. Theodor Dingermann müssten auch Ärzte und Apotheker einen Teil der Verantwortung für die Lipobay-Krise übernehmen. In einem Gespräch mit der "Frankfurter Rundschau" (Freitag) wirft er Medizinern "Anwendungsfehler" vor.

Bayer habe im Beipackzettel wie in den Fachinformationen auf mögliche Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten hingewiesen. "Die Verantwortung liegt in erster Linie bei den Ärzten und in zweiter Linie bei den Apothekern", sagte Dingermann. Ein Arzt dürfe keine zwei Medikamente verordnen, die laut Fachinformation nicht zusammen eingenommen werden dürfen. Wenn dies doch geschehe, müsse es den Apothekern auffallen.

Dingermann sieht keine Notwendigkeit, die Zulassungsbedingungen für Arzneimittel zu verschärfen. Deutschland verfüge bereits über ein gut ausbalanciertes System zwischen Fortschritt und Sicherheit. Werde der Aufwand für die Hersteller weiter erhöht, erschwere dies die Zulassung neuer Medikamente. Top

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