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Pharmaindustrie gegen Absenkung der Festbeträge

23.08.1999  00:00 Uhr

- Politik Govi-Verlag

Pharmaindustrie gegen
Absenkung der Festbeträge

von Karl H. Brückner, Berlin

Die Pharmaindustrie hat den Referentenentwurf für das Festbetrags-Neuregelungsgesetz (FNR) kritisiert. Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) und der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) lehnen vor allem die geplante Absenkung der Arzneimittel-Festbeträge auf das untere Preisdrittel grundsätzlich ab.

Diese Vorgabe ist zwar bereits mit dem Solidaritätsstärkungsgesetz Anfang des Jahres ins Sozialgesetzbuch V aufgenommen worden. Praktische Auswirkungen hatte dies bisher jedoch noch nicht, da neue Festbeträge seitdem nicht festgelegt worden sind. Ausschlaggebend dafür sind zunehmende rechtliche Bedenken gegen das Procedere. So hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf im Januar geurteilt, dass die Festbetrags-Festsetzung durch die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gegen europäisches Kartellrecht verstoße. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden, ob die Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Deshalb will die Regierungskoalition das Festbetrags-Verfahren mit dem FNG rechtlich absichern. Der Referentenentwurf sieht vor, dass Festbeträge künftig per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates festgelegt werden. Der Entwurf ist bis auf geringfügige Abweichungen identisch mit dem Arbeitsentwurf (siehe PZ 27/99). Demnach will das Bundesgesundheitsministerium eine neu zu errichtende Bundesoberbehörde unter seiner Fachaufsicht mit Festsetzung und Anpassung von Festbeträgen beauftragen.

Nach wie vor soll der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Vorschläge machen, für welche Arzneigruppen Festbeträge festgesetzt werden können. Für Präparate mit patentgeschützten Wirkstoffen, die nach dem 31. Dezember 1995 zugelassen worden sind, sollen auch künftig keine Festbeträge gebildet werden.

BPI und VFA befürchten, dass Festsetzung und Anpassung von Festbeträgen an das untere Preisdrittel zu einem "Kellertreppeneffekt" mit immer weiteren Absenkungen führt. "Damit würde ein Preissenkungs-Automatismus in Gang gesetzt", so die BPI-Arbeitsgruppe "Generische Wirkstoffe", "der den Wettbewerb auf dem Arzneimittelmarkt zu Lasten des Patienten negativ beeinflusst."

Für den VFA ist das untere Preisdrittel insbesondere in Festbetrags-Gruppen, die patentgeschützte Präparate beinhalten "völlig inakzeptabel". Im übrigen fordert der Verband der Forschenden, dass die Festbetragsfestsetzung künftig nur im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsminister erfolgen solle.

Mit dem FNG will die Bundesregierung aber noch eine zweite Rechtsunsicherheit aus der Welt schaffen. Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen soll ausdrücklich ermächtigt werden, Verordnungs-Ausschlüsse oder -Einschränkungen bei der Behandlung von GKV-Versicherten auszusprechen. Der Bundesausschuss hatte dies zuletzt mit der Neufassung der Arzneimittel-Richtlinien versucht. Die Richtlinien konnten jedoch wegen einer von Pharmaunternehmen erwirkten Einstweiligen Verfügung nicht wie geplant am 1. April in Kraft gesetzt werden.

Der VFA-Vorsitzende Patrick Schwarz-Schütte wandte sich in Bonn auch gegen diese geplante Ermächtigung des Bundesausschusses. Die Definition des GKV-Leistungskatalogs müsse dem Gesetz- oder Verordnungsgeber vorbehalten sein, erklärte er. Zudem seien vor dem Hintergrund der mit der GKV-Reform 2000 geplanten Positivliste weitere, konkurrierende Verordnungsausschlüsse überflüssig, stellte Schwarz-Schütte fest. Top

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