Pharmazeutische Zeitung online

Bei Abholung keine deutsche Mehrwertsteuer

22.07.2002  00:00 Uhr

Bei Abholung keine deutsche Mehrwertsteuer

von Thomas Bellartz und Daniel Rücker, Eschborn

Wie viel Mehrwertsteuer zahlt DocMorris und an wen? Entscheidend für die Beantwortung dieser Frage ist, ob DocMorris nach Deutschland versendet oder der Kunde seine Ware in den Niederlanden abholt.

Der Fall wäre einfach, wenn DocMorris sich selbst als Versandhändler einordnen würde. Für alle niederländischen Unternehmen, die nach Deutschland versenden, ist das Finanzamt Kleve zuständig. Dort ist DocMorris auch registriert, hat eine Steuernummer. Eine Fachfrau vom Finanzamt Kleve hat gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung erläutert, wie die Besteuerung von Versandhändlern funktioniert.

Der Ort des Umsatzes ist für ein so genanntes Versendungsgeschäft nach § 3c des Umsatzsteuergesetzes maßgeblich für die Besteuerung eines Unternehmens. Für Versandgeschäfte gilt, dass bis zu einem Umsatzvolumen von 100.000 Euro Steuern in den Niederlanden gezahlt werden. Nach Überschreiten der Schwelle erfolgt die Veranlagung automatisch in Deutschland. Ein Unternehmen kann vor Erreichen der Umsatzschwelle optieren, also selbst bestimmen, ob es bereits vor Erreichen der Umsatzschwelle den jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz beim Finanzamt in Kleve abführt oder erst für die Einnahmen oberhalb von 100.000 Euro. Nach eigenen Angaben zahlt DocMorris die Mehrwertsteuer aus dem Versandgeschäft komplett in Deutschland.

Doch der Fall ist komplizierter. Das Unternehmen hat immer wieder erklärt, es versende keine Arzneimittel in die Bundesrepublik. Vielmehr beauftragen die Kunden von DocMorris einen Paketdienst, die Arzneimittel bei DocMorris in den Niederlanden abzuholen. Aus dem Versende- wird ein Abholgeschäft.

Persönlich abgeholt

Die „persönliche Abholung“ führt dazu, dass der § 3c des Umsatzsteuergesetzes nicht angewendet wird. Vielmehr gilt dann die so genannte Ursprungslandbesteuerung. Die Belieferung an oder die Abholung durch Privatpersonen (oder durch von diesen beauftragte Dritte) unterliegt der niederländischen Umsatzbesteuerung. Das niederländische Unternehmen entrichtet seine Steuern also beim dortigen Finanzamt, nicht in Kleve. Dieser Vorgang wird auch nicht durch eine wie auch immer geartete Umsatzschwelle ausgehebelt.

Das Bundesfinanzministerium sieht den Sachverhalt ähnlich. Wenn ein deutscher Patient seine Arzneimittel bei einer niederländischen Versandapotheke bestellt und gleichzeitig einen Boten zur Abholung beauftragt, zahlt der Versender nur die niederländische Umsatzsteuer. Das hat jetzt die parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium, Dr. Barbara Hendricks, klargestellt. Sie beantwortete eine Anfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Wolf Bauer. Der in den Niederlanden gesetzlich vorgeschriebene Steuersatz von 6 Prozent gelte auch, wenn dem Abnehmer die Lieferung in Deutschland zugestellt werde.

In der Anfrage des CDU-Abgeordneten kommt zwar der Name DocMorris nicht vor. Die Fragestellung ist aber so konstruiert, dass sie dem Geschäftsmodell der Niederländer exakt entspricht. Dass eine Versandapotheke auch in diesem Fall die deutsche Mehrwertsteuer abführt, statt regulär in den Niederlanden zu versteuern, schließen sowohl eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums als auch des Finanzamtes Kleve aus. Wenn ein deutscher Patient seine Medikamente in den Niederlanden kaufe oder dort abholen lasse, betreffe dies ausschließlich den niederländischen Binnenmarkt, so die Ministeriumssprecherin. In diesem Fall gebe es auch keine Wahloption für die Versandapotheke.

Insoweit ist davon auszugehen, dass auch DocMorris in den Niederlanden den für Arzneimittel dort geltenden verminderten Steuersatz in Höhe von 6 Prozent abführt, wenn der Patient einen Boten beauftragt, der die bestellten Arzneimittel in den niederländischen Geschäftsräumen entgegennimmt.

Das schließt allerdings nicht aus, dass das Unternehmen auch in Deutschland für andere Geschäfte Umsatzsteuer abführen muss. Dies erklärt das Gesundheitsministerium immer wieder öffentlich. Dies kann sich aber nur auf das Versendungsgeschäft beziehen. Über den Anteil des Versandhandels am Gesamtgeschäft mit deutschen Kunden können die Finanzbehörden keine Auskunft geben. Sicher ist, dass DocMorris dem Kunden die Abholung durch einen Boten nahe legt. Top

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