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09.07.2001 00:00 Uhr |
GESUNDHEITSPOLITIK
Nach dem neuen Kassenwahlrecht können Kassenmitglieder erst wieder im Januar 2002 kündigen und dann zum 1. April wechseln. Der reguläre Kündigungstermin in diesem Jahr wird gestrichen. Damit will Rot-Grün die teureren Großkassen vor einer erneuten Austrittswelle bewahren und den Kassenwechsel entzerren. Auf Druck der Grünen bleibt aber das verkürzte Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen erhalten.
Außerdem beschloss der Bundestag eine bis Ende 2003 befristete Übergangslösung für die Arzneimittel-Festbeträge. Danach sollen die Kassen durch eine Senkung der Festbeträge 750 Millionen Mark (383,5 Millionen Euro) im Jahr sparen dürfen. Dies geht nicht nur zu Lasten der Pharmaindustrie, sondern auch der Apotheken. Die Industrie pocht darauf, dass das Einsparvolumen auf 650 Millionen DM begrenzt bleibt.
Die Honorare zwischen den Kassenärzten in Ost und West sollen zukünftig gerechter verteilt werden. Dies soll vor allem den Ost-Ärzten zugute kommen. Das Parlament beschloss dafür die Einführung des "Wohnortprinzips". Union, FDP und PDS bemängelten aber die Verbesserungen für die Ost-Ärzte als zu gering und "Tröpfchen auf den heißen Stein".
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