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Mit Opiaten in den Urlaub

13.06.2005  00:00 Uhr
Reisen

Mit Opiaten in den Urlaub

von Daniel Rücker, Eschborn

Patienten mit starken chronischen Schmerzen benötigen auch auf Auslandsreisen Opiate oder andere Mittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Wer nicht an der Grenze als Drogenkurier festgesetzt werden will, sollte vor der Abreise Vorkehrungen treffen.

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, Schmerzmittel, die unter die BtM-Verschreibungsverordnung fallen, auf die Reise mitzunehmen. Relativ unproblematisch ist dies in den Staaten, die das Schengener Abkommen unterschrieben haben. Dort darf ein auf BtMs angewiesener Patient seine ärztlich verordneten Schmerzmittel nach § 4 Absatz 1 Nr. 4 b BtMG in Verbindung mit § 15 Abs. 1 BtMAHV in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf mit sich führen.

Allerdings sollte der Reisende sich vom Arzt eine »Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung ­ Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens« ­ ausfüllen lassen. Es ist sinnvoll, der zuständigen Landesgesundheitsbehörde diese Bescheinigung zur Beglaubigen vorzulegen.

Das Formular kann bei der im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelten Bundesopiumstelle angefordert oder von der Website des BfArM (auf neutralem Papier) ausgedruckt werden. Bei Reisen bis 30 Tagen ist man damit auf der sicheren Seite. Allerdings sollte man beachten, nur die für den persönlichen Gebrauch bestimmten Opiate, also nicht für einen anderen Patienten bestimmten Medikamente mit sich zu führen.

Etwas komplizierter gestalten sich Reisen, die in Länder führen, die nicht dem Schengener Abkommen beigetreten sind, oder mehr als 30 Tage dauern. In diesem Fall empfiehlt die Deutsche Schmerzselbsthilfe den Reisenden, eine beglaubigte Kopie der ärztlichen Verschreibung oder eine ärztliche Bescheinigung bei sich zu haben.

Es ist sinnvoll, wenn diese Bescheinigung in Englisch verfasst ist. Dort sollte die Menge vermerkt sein, die der Patient für die Dauer der Reise benötigt. Außerdem ist es natürlich sinnvoll, sich vorab über die Rechtslage im Reiseland zu informieren, um sich eventuell notwendige Genehmigungen rechtzeitig zu besorgen. Auskünfte dazu kann die jeweilige diplomatische Vertretung des Reiselandes in Deutschland erteilen.

Verfügbarkeit klären

Wer seine BtMs nicht mitnehmen kann, sondern im Reiseland erwerben möchte, sollte unbedingt vorab klären, ob das Mittel oder ein vergleichbares Produkt dort erhältlich ist und welcher Arzt es dem Reisenden verordnen kann. Dies gilt im besonderen Maße für Entwicklungsländer, in denen Betäubungsmittel und andere Medikamente Mangelware sind.

Wirklich kompliziert wird es, wenn die Medikamente nicht im Zielland erhältlich sind und nachträglich aus Deutschland importiert werden. Denn dies ist nur nach den Regeln der Vereinten Nationen und den nationalen Bestimmungen zulässig. Der Reisende muss dabei zuerst einen Arzt oder Apotheker im Gastland finden, der von der nationalen Überwachungsbehörde eine Einfuhrgenehmigung besorgt. Diese ist eine Voraussetzung für die Erteilung der Ausfuhrgenehmigung. Ausführer muss eine deutsche Apotheke oder Pharmafirma sein. Diese beantragt mit Hilfe der Einfuhrgenehmigung bei der Bundesopiumstelle eine Ausfuhrgenehmigung. Da das Verfahren wirklich sehr aufwendig ist, sollte es nur die Ultima Ratio sein.

Eine weitere Fußangel wartet bei der Rückkehr. Arzneimittel, die im Reiseland rechtmäßig erworben wurden, aber in Deutschland nicht zugelassen sind, dürfen zwar von Deutschen nur in der für die Heimreise notwendigen Menge eingeführt werden. Wer zu viel BtMs dabei hat, macht sich strafbar. Wer sich im Reiseland Schmerzmittel verordnen lässt, sollte deshalb unbedingt erfragen, ob das Medikament auch in Deutschland zugelassen ist. Wenn nicht, sollte die verordnete Menge möglichst genau dem tatsächlichen Reisebedarf entsprechen.

 

Informationen beim Auswärtigen Amt Ausführliche Informationen zum Zielland finden Fernreisende auf der Website des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de). Neben Reisewarnungen, Einreisesbestimmungen und ausführlichen Länderinformationen bietet der Gesundheitsdienst der Fischer-Behörde auch Merkblätter zu Erkrankungen wie Cholera, Malaria oder Hepatitis. Hinzu kommen Informationen über potenzielle Gesundheitsgefahren wie Bluttransfusionen in Entwicklungsländern oder die Begegnung mit Gifttieren.

Die Texte sind kompakt geschrieben, auch für Nicht-Fachleute verständlich und kompetent recherchiert. Sie lassen sich einzeln ausdrucken und können deshalb ohne Aufwand auf die Reise mitgenommen werden. Hilfreich für Reisen riskantere touristische Ziele ist auch die auf der Website Hinterlegte Liste der deutschen Auslandsvertretungen.

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