Pharmazeutische Zeitung online

Gegen Trennung von Abgabe und Beratung

17.05.2004  00:00 Uhr
Krankenhausversorgung

Gegen Trennung von Abgabe und Beratung

von Daniel Rücker, Bad Homburg

Die krankenhausversorgenden Apotheker schauen mit Sorge auf die EU-Kommission. Diese will in einem Vertragsverletzungsverfahren prüfen, ob die im Apothekengesetz festgeschriebene regionale Arzneimittel-Versorgung von Krankenhäusern den freien Warenverkehr behindert. Auf Schützenhilfe der Bundesregierung hoffen die Krankenhausversorger nicht.

Der § 14 des Apothekengesetzes schreibt vor, dass jedes Krankenhaus in Deutschland eine eigene Apotheke haben muss oder seine Arzneimittel von einer öffentlichen Apotheke aus demselben oder einem direkt benachbarten Kreis beziehen muss. Nach Ansicht eines Krankenhauskonzerns, verstößt diese Regelung gegen den EU-Vertrag. Der Konzern dürfte europäisches Recht allerdings nur als Mittel zum Zweck betrachten, denn er kommt selbst aus Deutschland.

Die EU-Kommission hatte daraufhin die Bundesregierung zu einer Stellungnahme aufgefordert. Genau hier beginnt der Ärger der Krankenhausversorger. Der Vorsitzende des Bundesverbandes der krankenhausversorgenden Apotheker (BVKA), Dr. Klaus Peterseim, wirft der Bundesregierung Beratungsresistenz vor: „Im Herbst vergangenen Jahres haben wir argumentative Schützenhilfe angeboten und zugleich angeregt, uns die diesbezüglichen Papiere der Kommission zur Verfügung zu stellen. Dies wurde abgelehnt.“ Das Ministerium wolle die Angelegenheit in eigener Kompetenz bearbeiten und die Fachverbände nur in Detailfragen beteiligen, stellte Petersheim während der BVKA-Jahrestagung in Bad Homburg fest.

Der BVKA hält die Konsequenzen für fatal: Im Herbst 2003 habe die Bundesregierung in einer Stellungnahme „bereits in den wesentlichen Punkten nachgegeben“, stellte Peterseim fest. Sie hatte auch behauptet, Direkteinkäufe über größere Distanz seien bereits üblich. Der BVKA kritisiert besonders heftig, dass zu diesem Zeitpunkt die EU-Kommission noch kein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet hatte. Die Stellungnahme aus dem Gesundheitsministerium sei im vorauseilenden Gehorsam abgegeben worden.

Gemeinsam mit dem Verband der Krankenhausapotheker (ADKA) und der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hätten die Krankenhausapotheker daraufhin in Stellungnahmen für das Ministerium die Vorteile des aktuellen Systems der Krankenhausversorgung argumentativ aufbereitet. Allerdings ohne den erwünschten Erfolg. Peterseim: „Die Bundesregierung hat sich von diesen Voten nach dem Motto ‚Kommen Sie mir nicht mit Argumenten’ nicht beirren lassen.“

Nach Überzeugung von Dr. Bernd Pietzner, Vorstandsmitglied der Bundesapothekerkammer, hat das Verfahren große Bedeutung für die Arzneimittelversorgung. Die räumliche Begrenzung der Krankenhausversorgung gewährleiste, dass Arzneimittelabgabe, Beratung und Arzneimittelsicherheit miteinander verknüpft seien, sagte er auf der BVKA-Jahrestagung. Würden Krankenhäuser aus größerer Distanz und sogar über Staatsgrenzen versorgt, würde diese Verbindung aufgelöst. Dies könne in der Folge auch Konsequenzen für die öffentlichen Apotheken haben. Pietzner: „Es geht hier nicht nur um die Krankenhausversorgung, es geht um das gesamte System.“

Auch der Präsident der Bundesapothekerkammer, Johannes M. Metzger, sieht das Vertragsverletzungsverfahren mit Sorge. Die Abgabe der Ware dürfe nicht vom beratenden Apotheker getrennt werden, forderte Metzger während der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Bayern.

Juristen werfen der Regierung vor, ohne Not die bestehende Versorgung in Frage zu stellen. Der Vorsitzende des Bundesverbandes des Pharmazeutischen Großhandels (Phagro), Professor Dr. Hilko Meyer, bezweifelte in Bad Homburg, dass die EU-Kommission sich hier einmischen darf. Eine vermeintliche Behinderung des freien Warenverkehrs werde zwar als „Allzweckwaffe der europäischen Harmonisierung“ verwendet, dennoch unterlägen die Gesundheitssysteme der nationalen Kontrolle. Das gelte auch in diesem Fall. Meyer: „Die Regierung wäre gut beraten, wenn sie sich auf ihre Zuständigkeit berufen würde.“

Doch danach sieht es nicht aus. Wahrscheinlicher ist eine Gesetzesänderung, die die Forderungen der europäischen Kommission erfüllt. Auf der Delegiertenversammlung des Hessischen Apothekerverbandes (HAV) erklärte Dr. Gert Schorn, vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, dass die Bundesregierung einen Gang zum Europäischen Gerichtshof vermeiden will. Die Pläne der Bundesregierung laufen Tatsächlich auf eine Trennung von Abgabe und Beratung, beziehungsweise Kontrolle hinauslaufen. Denn Arzneimittel-, Versorgungs- und Anwendungssicherheit sollte weiterhin ein Apotheker aus dem Krankenhaus oder dessen Umgebung gewährleisten. Es soll also nun eine Regelung getroffen werden, wonach das Krankenhaus seine Arzneimittel irgendwo in Europa einkaufen muss. Gleichzeitig aber ein Apotheker im Krankenhaus für die Arzneimittelsicherheit verantwortlich sein muss.

Schorn verwandte sich entschieden gegen den Vorwurf, die Bundesregierung wolle durch Untätigkeit der weiteren Deregulierung des Arzneimittelmarktes Vorschub leisten. Vielmehr wolle sie verhindern, dass sich der EuGH der Sache annehme mit ungewissem Ausgang.

Rechtsanwalt Dr. Johannes Pieck hofft dagegen auf ein Scheitern der Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren. Dies sei allerdings nur möglich, wenn der Bundesrat den Gesetzentwurf mit einer Zweidrittelmehrheit ablehnt. Dann könnte der Bundestag seinerseits den Bundesrat nur mit Zweidrittelmehrheit überstimmen. Da die Unions-geführten Länder in der Länderkammer jedoch keine entsprechende Mehrheit haben, müssten SPD-Länder von den Problemen der angestrebten Änderung überzeugt werden. Top

© 2004 GOVI-Verlag
E-Mail: redaktion@govi.de

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa