Sparschwein Arzneimittelvertrieb |
19.02.2001 00:00 Uhr |
KASSENÄRZTE
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat gerade erst mit Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt den Abschied vom Kollektivregress bei Arzneimittelbudgets gefeiert, da legte sie auch gleich brisante neue Vorstellungen vor: ein Eckpunktepapier zur Ablösung der Arzneimittelbudgets durch Richtgrößen.
Die Ärzte sollen Rechtssicherheit bei Verordnungen erhalten, ist das Credo der KBV. Dass dabei Dritte Lasten übernehmen sollen, ist gleich mit eingeplant. Folgende Rahmenbedingungen müssten nach Auffassung der Ärzteschaft geschaffen werden:
Um die Arzneimittelbudgets durch Richtgrößen ablösen zu können, müssen nach Auffassung der KBV umfangreiche Daten gesammelt und übermittelt werden.
So weit könnten die Veränderungen noch halbwegs innerärztlich geregelt werden. Nachfolgend aber kommen die großen Eingriffe in die Rechte anderer:
Zwar wird nicht gefordert, dass die Neuzulassung von Ärzten von deren
Nutzen abhängig gemacht wird. Dafür will die KBV aber gemeinsam mit den
Krankenkassen Arzt- und Patienteninformationen breit streuen. So genannte
"kollektive, strukturierte Zielvereinbarungen" sind dann für
die Versorgung auf Ebene der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen
abzuschließen. Darunter ist zu verstehen, dass Ärzte verstärkt auf eine
bestimmte Arzneimitteltherapie gedrillt werden. Zielvorgaben soll es für
umstrittene Arzneien geben, über den Anteil an Me-too-Präparaten, der
Generika-Anteil an der Versorgung soll erhöht werden.
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