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Apotheker klagen gegen Spargesetze

30.12.2002  00:00 Uhr

Apotheker klagen gegen Spargesetze

von Daniel Rücker, Eschborn

Rund 5000 Apothekerinnen und Apotheker wollen mit Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht die Spargesetze der Bundesregierung im Gesundheitswesen stoppen.

Da das eigentliche Verfahren mehrere Jahre dauern kann, hat am 27. Dezember der Stuttgarter Rechtsanwalt Professor Dr. Rüdiger Zuck im Namen mehrerer Apotheker einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Karlsruhe eingereicht.

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigte sich 2002 jedoch nicht mehr mit dem Verfahren. Zum 1. Januar trat das Gesetz in Kraft. Der zuständige Erste Senat wird sich nach Angaben der Sprecherin Gudrun Schraft-Huber in seiner ersten Beratung des Jahres mit der Prüfung der Anträge befassen. Dies wird voraussichtlich Mitte Januar der Fall sein. Einen genauer Termin steht noch nicht fest.

Wie die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände betont, setzt sich das Bundesverfassungsgericht bei diesem Termin nicht inhaltlich mit dem Beitragssatzsicherungsgesetz auseinander. Es prüft lediglich die möglichen Folgen, die sich ergeben, wenn sich nachträglich zeigen sollte, dass das bereits in Kraft getretene Gesetz verfassungswidrig ist. Gibt das Gericht der einstweiligen Verfügung statt, müsste der Vollzug des Gesetzes ausgesetzt werden. Die ABDA unterstützt Rechtsanwalt Zuck bei der Verfassungsbeschwerde.

Neben den Apothekern versuchen auch die Zahntechniker, das Gesetz zu stoppen. Beide Berufsgruppen wenden sich nach Zucks Worten gegen die „erdrosselnde Wirkung“ des Gesetzes. Die teilweise erheblichen Rabatte, die ihnen auferlegt worden seien, würden zahlreiche Labors und Apotheken in ihrer Existenz bedrohen. Das verletze ihr Grundrecht auf Berufsfreiheit.

Der Stuttgarter Rechtsanwalt hat angekündigt, noch im Januar die eigentliche Verfassungsbeschwerde einzureichen. Die ursprünglich erwartete Zahl von bis zu 1000 Beschwerdeführern wird deutlich übertroffen. Nach Angaben der Deutschen Presseagentur rechnet Zuck mit bis zu 5000 Apothekern. Dies könne die Chancen der Beschwerde deutlich verbessern, denn die hohe Zahl der Apotheker, die ihre Existenz gefährdet sehen, untermauere die juristischen Argumente.

Die Verfassungsbeschwerde stützt sich im wesentlichen auf fünf Punkte:

  • Die Aufspaltung des Gesetzgebungsvorhabens in das zustimmungspflichtige 12. SGB V-Änderungsgesetz verstößt gegen des Willkürverbot.
  • Die Abschlagsregelungen im Beitragssatzsicherungsgesetz greifen in die Arzneimittelpreisverordnung ein. Änderungen der Preisverordnung sind zustimmungspflichtig.
  • Das Beitragssatzsicherungsgesetz ändert das Verwaltungsverfahren. Daraus ergibt sich ebenfalls Zustimmungspflicht.
  • Die den Apotheken auferlegte Belastung ist unverhältnismäßig und existenzgefährdend.
  • Die Einziehung verschiedener Rabatte durch die Apotheken stellt eine verfassungswidrige Indienstnahme Privater zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben dar.

Auch Großhändler will klagen

Neben der Apothekerschaft hat am 27. Dezember 2002 auch der Stuttgarter Pharmagroßhändler Gehe eine Verfassungsbeschwerde gegen das Beitragssatzsicherungsgesetz angekündigt. Mit unüberlegten staatlichen Schnellschüssen, die die verlässliche Arzneimittelversorgung der Kranken in Frage stelle, müsse im Interesse der Menschen Schluss gemacht werden. Der von Gehe beauftragte Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Christofer Lenz stützt die Verfassungsbeschwerde auf drei Punkte:

  • Das Gesetz sieht einen unzulässigen besonderen Sozialversicherungsbeitrag des pharmazeutischen Großhandels vor. Es ist nicht die Aufgabe des Großhandels die Gesetzliche Krankenversicherung zu finanzieren.
  • Das Gesetz greift unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit von Gehe und anderer ein. Die eingeforderten Rabatte übersteigen den Gewinn des Großhandels und drücken ihn dauerhaft in die Verlustzone.
  • Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates, die dieser bereits verweigert hat.

 

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