Aristolochiasäure in chinesischem Haselwurzkraut nachgewiesen |
28.07.2003 00:00 Uhr |
Bei einer Routinekontrolle wurden in Herba Asari, einer mit Prüfzertifikat gehandelten Droge der traditionellen chinesischen Medizin (TCM), Aristolochiasäuren I und II nachgewiesen. Anlass genug, um auf die Notwendigkeit einer sorgfältigen Kontrolle von ausgewählten TCM-Drogen im Apothekenlabor hinzuweisen.
Aristolochiasäuren kommen als natürliche Pflanzeninhaltsstoffe in Aristolochia-Arten vor. Sie zeigen in verschiedenen biologischen Testmodellen eine mutagene Aktivitität. Die Kanzerogenität in Maus und Ratte wurde nachgewiesen (1, 2). Im Jahr 1981 hatte das damalige Bundesgesundheitsamt den Widerruf der Zulassung für aristolochiasäurehaltige Arzneimittel mit sofortiger Wirkung angeordnet. So zum Beispiel für Osterluzeikraut, das als Immunstimulans eingesetzt wurde (3). In den vergangenen 15 Jahren wurde insbesondere aus den europäischen Nachbarländern nach der Einnahme von Schlankheitsmitteln mit chinesischen Heilkräutern wiederholt über Vergiftungserscheinungen bis hin zu Nierenversagen berichtet.
In den Deutschen Arzneimittel-Codex (DAC 2002) wurde eine Rahmenmonographie zu „Pflanzliche Drogen zur Anwendung in der Traditionellen Chinesischen Medizin“ aufgenommen. Für zahlreiche Stammpflanzen, bei denen eine Verwechslungsgefahr besteht, schreibt diese Monographie eine Prüfung auf Aristolochiasäure vor. Gelistet sind bislang Akebiae caulis, Asari heterotropoides radix, Asari sieboldii radix, Aucklandiae radix, Clematidis armandii caulis, Clematidis montanae caulis, Cocculi radix, Sinomenii caulis und Stephaniae tetrandrae radix. Die DAC-Probe 7 beschreibt ein einfaches, dünnschichtchromatographisches Verfahren (DC) zum Nachweis von Aristolochiasäure, das im üblich ausgestatteten Apothekenlaboratorium durchgeführt werden kann.
In Zusammenhang mit Verwechselungen von als „Stephaniae tetrandrae radix“ und „Akebiae caulis“ deklarierten Drogen war im Jahr 2000 in Deutschland Aristolochiasäure in zwei Verdachtsproben vom Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW nachgewiesen worden (4). Kürzlich wurden in der Schweiz 42 Nahrungsergänzungsmittel, Tees und pflanzliche „Schlankheitsmittel“ auf den Gehalt an Aristolochiasäure I untersucht. Vier Proben ergaben einen sicheren Befund, zwei Proben einen Verdacht auf Aristolochiasäure-Derivate. Die Produkte wurden sofort vom schweizerischen Markt genommen (5).
Die amerikanische Gesundheitsbehörde FDA hatte im April 2001 vor der Verwendung von im Rahmen traditioneller Medizin angebotenen pflanzlichen Schlankheitsmitteln gewarnt; eine spätere Importwarnung aus dem gleichen Jahr bezieht ausdrücklich Produkte von Asarum heterotropoides und Asarum sieboldii ein (6).
Literatur
Anschrift des Verfassers:
Dr. Michael Ihrig
Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker
Carl-Mannich-Straße 20
65760 Eschborn
© 2003 GOVI-Verlag
E-Mail: redaktion@govi.de