Preiselbeeren eignen sich zur Rezidivprophylaxe |
12.11.2001 00:00 Uhr |
von Wolfgang Kämmerer, Wiesbaden
Die zunehmende Resistenzentwicklung gegenüber Antibiotika macht es erforderlich, wirksame Alternativen zur Therapie rezidivierender Harnwegsinfekte (HWI) zu entwickeln. Momentan zeichnen sich zwei mögliche Therapieoptionen ab. In kleineren Untersuchungen konnten Wissenschaftler zeigen, dass Preiselbeersaft eine Bakturie bei älteren Frauen verhindern kann. Zudem gelang es, mit Hilfe lokal applizierter Laktobazillen, Rezidive bei HWI zu verhindern. Die Bakterien zählen zu den natürlichen Darmbewohnern.
Um die Wirksamkeit dieser Produkte in der Behandlung rezidivierender HWI nachzuprüfen und zu vergleichen, erhielten insgesamt 150 finnische Frauen, die unter einem durch E. coli verursachten, rezidivierenden Infekt litten, entweder täglich randomisiert und kontrolliert 50 ml Preiselbeersaft über einen Zeitraum von sechs Monaten oder fünfmal wöchentlich 100 ml eines Laktobazillus-Drinks über ein Jahr. Eine dritte Gruppe diente als Kontrollgruppe.
Zunächst wurde die akute HWI mit Antibiotika kuriert. Dann begann man mit der Studienmedikation. Die Beobachtungszeit betrug ein Jahr.
Nach 6 Monaten hatten 16 Prozent der Frauen in der Preiselbeergruppe, 19 Prozent der Patientinnen au der Laktobazillus-Gruppe und 36 Prozent der Frauen aus der Kontrollgruppe mindestens ein HWI-Rezidiv. Dieses statistisch signifikante Reduktion bestand auch nach einem Jahr.
Die Ergebnisse liefern ein weiteres Indiz dafür, dass sich Preiselbeeren für die Rezidivprophylaxe von Harnwegsinfekten eignen. Die Wirkung kommt wahrscheinlich über die enthaltenen Tannine zustande. Sie unterdrücken die Expression der bakteriellen Pyelonephritis-assoziierten Pili und verhindern damit indirekt die Adhäsion der Erreger am Uroepithel. Daher ist es möglich, dass in der Folge weniger adhäsive Keime in den Harnwegen selektiert werden. Die mangelnde Wirksamkeit der Laktobazillen könnte Folge einer zu niedrigen Dosierung sein.
Quelle: Kontiokari, T., et al., BMJ 322 (2001) 1571-1573.
© 2001 GOVI-Verlag
E-Mail: redaktion@govi.de