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Kultdroge mit Allergierisiko

02.08.2004  00:00 Uhr

PHARMAZIE

Kultdroge mit Allergierisiko

 

von Hannelore Gießen, München

Reisen und Internet machen möglich, was das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verbietet. Seit Juni 2002 als Arzneimittel vom Markt genommen erlebt Kava Kava als exotisches Kultgetränk in Deutschland derzeit ein Comeback. Die Folgen sehen vielfach die Dermatologen – die Kava-Dermatose.

James Cook stieß auf seinen Reisen zu den Südseeinseln auf einen interessanten Brauch: Aus einem hohen Strauch bereiteten die Polynesier ein berauschendes Getränk, das in ihrem gesellschaftlichen Leben eine besondere Rolle spielte. Ein Kaltauszug aus dem Wurzelstock von Piper methysticum, wie die exotische Pflanze später klassifiziert wurde, wirkte offenbar entspannend und sorgte während Zeremonien und religiösen Riten für eine gelöste Atmosphäre.

Auch in Europa sowie den USA wurden Kava-Kava-Extrakte auf Grund ihrer beruhigenden Wirkung zunehmend beliebter und mehrere Zubereitungen kamen als pflanzliche Arzneimittel auf den Markt. Als wirksame Inhaltsstoffe wurden Kavapyrone isoliert, die angstlösend, beruhigend und schmerzstillend wirken. Kava-Extrakte wurden als pflanzliche Anxiolytika breit eingesetzt, bis vor zwei Jahren einige Fälle schwerster Leberschädigungen zum Widerruf der Zulassung führten.

Doch in den Zeiten von Internet und Fernreisen entwickelte sich daraufhin ein grauer Markt. Heute gehöre Kava Kava zu den Kultdrogen, erklärte Professor Dr. Gerd Plewig von der Dermatologischen Klinik der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Während der 19. Fortbildungswoche für Dermatologie und Venerologie Ende Juli informierte er darüber, wie sich der Genuss des exotischen Pfefferstrauches an der Haut niederschlägt: Großflächige, schuppenartige Verhornungen der Haut sind in den Südseeinseln seit langem bekannt, jetzt beschäftigen sie zunehmend hiesige Dermatologen. Im Heimatland von Piper methysticum gelten die auffälligen Hautveränderungen als Statussymbol, können sich doch nur angesehene, wohlhabende Leute eine häufige Teilnahme an Kava-Zeremonien leisten.

In Deutschland wird eine aufgequollene, verdickte, mit weißen Schuppen übersäte Haut eher als stigmatisierend empfunden, zumal sich das stark juckende Exanthem unbehandelt vom Gesicht auf Hals und Stamm ausbreitet. Diagnostiziert wird die Kava-Dermatose außer durch eine sorgfältige Anamnese durch den Epikutantest. Wird das exotische Getränk gemieden und die kranke Haut mit Cortison behandelt, heilt die Dermatose innerhalb kurzer Zeit meist vollständig ab.

Wie es jedoch zu der Kava-Dermatose kommt, ist noch nicht geklärt. Möglicherweise sammeln sich Flavopigmente aus Piper methysticum in den oberen Hautschichten und lösen im Zusammenwirken mit Licht eine allergisch-toxische Hautreaktion aus. Der Münchner Dermatologe sieht den Kava-Kult im Zusammenhang mit dem derzeitigen Phyto- und Ethno-Trend: "Wir erleben einen regelrechten Pflanzenkult. Doch viele Pflanzen verfügen über ein erhebliches Allergisierungspotenzial, beispielsweise Arnika und Kamille, aber auch die derzeit so beliebte Aloe vera." /

 

Kava-Kava-Verbot umstritten PZ  Das BfArM hat mit Bescheid vom 14. Juni 2002 die Zulassung für alle Kava-Kava-haltigen Präparate verboten. Dafür erntete das Institut heftige Kritik von mehreren Seiten unter anderem von Forschern und Wissenschaftlern der Kommission E beim Bundesinstitut für Arzneimittel, die selbst Mitglieder beim BfArM sind. So erklärten die Mitglieder der Kommission in einem Schreiben, dass sie von den vorgelegten wissenschaftlichen Daten zur Wirksamkeit von Kava überzeugt sind und das Nutzen/Risiko-Verhältnis und den therapeutischen Nutzen für den Patienten im Gegensatz zum BfArM positiv beurteilen. Laut Kommission E lag keine Gefahr im Verzug vor, die eine derartige Maßnahme rechtfertigte. Ihrer Meinung nach sei eine Unterstellung unter die Verschreibungspflicht, eine klare Indikationsstellung, eine klare Festsetzung der Tagesdosis, eine Therapiedauer und eine Auflistung von Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln ausreichend, um die Arzneimittelsicherheit zu gewährleisten.

 

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