PHARMAZIE

Deutsche Pharmazeutische
Gesellschaft
DPhG Die Deutsche Pharmazeutische
Gesellschaft fördert mit Mitteln der DPhG-Stiftung den wissenschaftlichen
Nachwuchs.
Dabei gilt:
- Die Stipendien sollen jungen, wissenschaftlich tätigen Pharmazeuten –
in der Regel als Zufinanzierung zu einer Drittmittelförderung aus
öffentlichen Mitteln – die Anfertigung einer Habilitation, in
Ausnahmefällen auch den Abschluss einer qualifizierten Dissertation in
einem Fach der Pharmazie ermöglichen.
- Die Stipendien können an Personen vergeben werden, die die Approbation
als Apotheker besitzen und die das pharmazeutische Staatsexamen
überdurchschnittlich gut bestanden haben. Sie sollten mindestens zwei
Jahre wissenschaftlich gearbeitet und dabei besondere Qualifikationen
nachgewiesen haben. Die Bewerber müssen Mitglied der DPhG sein und sollen
in der Regel die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sowie ihren
ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
- Die Stipendien bestehen in der Regel aus Sach-, in Ausnahmefällen auch
in begrenztem Umfang aus Personalmitteln. Die Anzahl der gesamt zu
vergebenen Stipendien und die Höhe des einzelnen Stipendiums hängen von
der zur Verfügung stehenden Gesamtsumme ab.
- Anträge auf Bewilligung eines Stipendiums müssen vom Bewerber selbst
gestellt werden. Folgende Angaben und Unterlagen müssen der Bewerbung
beigefügt werden:
a) Angaben zur Person (Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweis der
DPhG-Mitgliedschaft).
b) Nachweis über erfolgreiche mindestens zweijährige wissenschaftliche
Tätigkeit.
c) Bericht über die bereits erarbeiteten Ergebnisse, mit Publikationen.
d) Detaillierte Beschreibung der geplanten Untersuchungen.
e) Zeitplan, -Kostenplan (detaillierte Materialkosten (gegebenenfalls
Personalkosten).
f) Stellungnahme des betreuenden Hochschullehrers.
g) Angaben, welche Zuwendungen von anderer Seite zur Verfügung stehen bzw.
beantragt worden sind.
Der eigentliche Antrag (c bis e) sollten nicht mehr als fünf Seiten
umfassen.
- Die Anträge werden entsprechend den Richtlinien und
Qualitätsanforderungen der DFG gestellt und begutachtet.
- Die Annahme des Stipendiums oder sonstiger Zuwendung der Stiftung
verpflichtet den Begünstigten,
a) zu den im Bewilligungsschreiben genannten Terminen schriftlich über den
Stand seiner Arbeit zu berichten,
b) der Stiftung umgehend mitzuteilen, wenn er während des Zeitraumes der
Bewilligung von dritter Seite weitere Zuwendung erhält,
c) die Ergebnisse seiner Arbeit auf einer Hauptversammlung der DPhG
vorzutragen.
- Kommt ein Stipendiat seinen Verpflichtungen gegenüber der Stiftung
nicht nach, so kann die Stiftung das Stipendium ganz oder teilweise
streichen bzw. Rückzahlungen verlangen.
- Die Ergebnisse einer mit Mitteln der Stiftung geförderten Arbeit
sollen veröffentlicht werden, und die Veröffentlichungen müssen einen
Hinweis auf die Förderung durch die Stiftung erhalten.
Bewerbungen sind bis zum 1. Juni 2004 (Eingang) unter Beifügung
sämtlicher Unterlagen (dreifach) an den Altpräsidenten der DPhG zu senden.
Anschrift:
Professor Dr. Theo Dingermann
Johann-Wolfgang-Goethe-Universität
Institut für Pharmazeutische Biologie
Biozentrum
Marie-Curie-Straße 9
60439 Frankfurt am Main
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E-Mail: redaktion@govi.de