Qualitätssicherung von in Apotheken hergestellten Rezepturen |
12.07.2004 00:00 Uhr |
Mit individuell hergestellten Arzneimitteln können Apotheken ihre Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft gegenüber Ärzten und Patienten eindrucksvoll demonstrieren und die fachliche Qualifikation und Sachkenntnis der Apothekenmitarbeiter unterstreichen. Daher hat das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL) ein Konzept für einen bundesweiten Rezepturringversuch erstellt.
Bei der rezepturmäßigen Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke muss ein hoher und konstanter Qualitätsstandard das primäre Ziel sein. So sind die Anforderungen an Rezepturarzneimittel denen von Fertigarzneimitteln gleichzusetzen. Als gesetzliche Grundlage dient hier der § 55 Abs. 8 des Arzneimittelgesetzes (AMG), indem es heißt: "Arzneimittel dürfen nur hergestellt und zur Abgabe an den Verbraucher im Geltungsbereich dieses Gesetzes in den Verkehr gebracht werden, wenn die in ihnen enthaltenen Stoffe und ihre Darreichungsformen den anerkannten pharmazeutischen Regeln entsprechen". Bei den in der Apotheke hergestellten Arzneimitteln ist der Apotheker für die pharmazeutische Qualität verantwortlich.
In der Vergangenheit fanden in Zusammenarbeit mit verschiedenen Apothekerkammern beziehungsweise Landesapothekerkammern kammerspezifische Ringversuche statt. Die große Resonanz auf diese Projekte veranlasste das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL), ein Konzept für einen bundesweiten Rezepturringversuch zu erstellen.
Nur praxisrelevante Rezepturen
Für den Apotheker bietet das Projekt des ZL eine im Bundesgebiet einzigartige Möglichkeit, sich als Apotheke einfach und anonym Klarheit über den eigenen Qualitätsstatus bei der Rezepturherstellung zu verschaffen. Zugleich wird den Apotheken die Gelegenheit gegeben, kritische Abläufe in wichtigen Bereichen der Rezepturherstellung zu validieren.
An Hand der vom ZL inhaltlich und mengenmäßig vorgegebenen praxisrelevanten Rezepturen werden Qualitätskriterien wie Identität und Gehalt, Wirkstoffverteilung, pH-Wert (Wirkungsoptimum/Stabilitätsoptimum), mikrobiologische Qualität, galenische Beschaffenheit sowie die korrekte Kennzeichnung des Arzneimittels unter Berücksichtigung des verwendeten Primärpackmittels überprüft.
Für die Vergabe eines Zertifikates, das die erfolgreiche Teilnahme der betreffenden Apotheken am Ringversuch bescheinigt, müssen alle relevanten Qualitätsmerkmale ohne Ausnahme den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Konzept der Ringversuche
Das ZL plant, kontinuierlich die in Apotheken hergestellten Rezepturen zu überprüfen. Dabei werden freiwillige Teilnahme und Anonymität der Teilnehmer gegenüber Dritten, auch gegenüber der betreffenden Kammer, gewährleistet. Bundesweit können alle Apotheken am Ringversuch teilnehmen.
Das ZL plant, den Ringversuch quartalsweise anzubieten und durchzuführen. Die Ankündigung und Anmeldung erfolgen im dem jeweiligen Prüfzeitraum vorangehenden Quartal, Publikation der Ergebnisse in der pharmazeutischen Fachpresse, unmittelbar nach Abschluss des Projektes.
Allgemeines Ablaufschema
Ansprechpartnerin:
Kati Laska
Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker
Carl-Mannich-Straße 20
65760 Eschborn
Telefon (0 61 96) 93 78 53
Ankündigung des Ringversuches 4. Quartal 2004 Der Ringversuch wird vom ZL organisiert und durchgeführt. Der Rezepturringversuch im Herbst 2004 startet mit einer halbfesten Arzneiform. Senden Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (im Serviceteil der Druck-Ausgabe) bis zum 31. August 2004 an folgende Adresse: Kati Laska, Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL), Carl-Mannich-Straße 20, 65760 Eschborn
Nach der Anmeldung wird ein verbindlicher Herstellungstag vereinbart. Dieser Herstellungstag für die herzustellende Rezeptur wird im Zeitraum vom 13. September 2004 bis 12. November 2004 (38. bis 46. Kalenderwoche 2004) terminiert. Die Rezepturen müssen an diesem Tag hergestellt und noch am selben Tag an das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker versandt werden, so dass sie das Labor am nächsten Tag erreichen.
Die im ZL eintreffenden Rezepturen werden hinsichtlich ihrer chemischen, physikalischen und mikrobiologischen Qualitätsmerkmale untersucht. Die Beurteilung der Kennzeichnung unter Berücksichtigung des verwendeten Packmittels ist ebenfalls Gegenstand der Prüfung.
Das Ergebnis der Untersuchung wird nur der Apotheke mitgeteilt. Die Kosten werden von jeder Apotheke selbst getragen.
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