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Vorsicht beim Eierfärben

05.04.2004  00:00 Uhr

Vorsicht beim Eierfärben

PZ  Ostern steht vor der Tür und die Nachfrage nach natürlichen Farbstoffen zum Anfärben von Eiern steigt. Aber nicht jeder Naturstoff, der zum Färben angeboten wird, ist auch dafür zugelassen.

Beim Färben von Eiern gelangt durch winzige Risse und Sprünge in der Eierschale immer ein Teil der Farbstoffe auf das Eiklar und färbt es oberflächlich an. So bleibt es nicht aus, dass der Verbraucher diese beim Essen des Eies mit verzehrt. Daher müssen Ostereierfarben den Anforderungen an Lebensmittelfarben genügen und sind im Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) in Positivlisten einzeln aufgeführt.

Die teilweise als natürliche Färbedrogen zum Anfärben von Eiern beworbenen Hölzer Rotholz (Sandelholz, Camholz, Korallenholz), Blauholz und Rot-Sandelholz haben jedoch bislang keine Zulassung als Lebensmittelzusatzstoffe und dürfen insofern nicht für diesen Zweck angeboten beziehungsweise verkauft werden. Gleichermaßen ungeeignet ist die Krappwurzel, auch Färberwurzel genannt. Sie enthält krebsauslösende Anthrachinonfarbstoffe.

Zugelassene natürliche Farbstoffe sind zum Beispiel das aus der Gelbwurzel gewonnene Kurkumin (E 100), das Rot der Cochenille-Laus (E 120), grünes Chlorophyllin (E 140) und blaues Indigokarmin (E 132).

Nicht zu vergessen ist, dass künstliche und natürliche Farbstoffe zum Färben von Ostereiern bei besonders empfindlichen Menschen unangenehme Reaktionen hervorrufen können. Laut deutschem Allergie- und Asthmabund (DAAB) leiden etwa zwei von hundert Bundesbürgern unter diesen „Pseudoallergien“, die sich mit Hautrötungen, Nesselsucht oder sogar einem Asthmaanfall bemerkbar machen. Gerade für Eierfarben häufig verwendete Azofarbstoffe und die natürlichen Farbstoffe Kurkumin und Carmin könnten diese Reaktionen hervorrufen. Eine unbedenkliche Alternative sei es, die Eier mit Pflanzensäften zu färben, rät der DAAB. Vor allem Zwiebeln, Rote-Bete-Saft, Spinat, Kümmel, Kamille oder Holundersaft seien zum Färben geeignet.

 

Nicht zugelassene Färbedrogen
  • Rothölzer:
    rotes Sandelholz (Pterocarpus santalinus);
    Camholz (Baphia nitida);
    Korallenholz (Pterocarpus soyanxii);
    Brasilholz/Fernambukholz (Lignum brasiliense rubrum)
  • Blauhölzer: Blauholz/Blutholzbaum (Haematoxylum campechianum)
  • Gelbholz: Färbermaulbeerbaum (Chlorophora tinctora)
  • Krappwurzel/Färberwurzel/Färberröte (Rubia tinctorum)

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