Pharmazeutische Zeitung online

125 Jahre Staatsprüfung

11.09.2000  00:00 Uhr

- Pharmazie Govi-Verlag

125 Jahre Staatsprüfung

von Bernd Unterhalt, Münster

Die Verabschiedung der zweiten Änderungsverordnung der Approbationsordnung für Apotheker durch den Bundesrat am 14. Juli 2000, die ich mit gemischten Gefühlen betrachte, ist ein willkommener Anlass, an die erste einheitliche Pharmazeutische Prüfungsordnung im Reichsgebiet vom 5. März 1875 zu erinnern.

Diese geht in Preußen prinzipiell auf eine Verfügung vom 7. Februar 1825 zurück, nach der bei einem zweisemestrigen Universitätsstudium - in Bayern war das Universitätsstudium nach einer Verfügung vom 21. Dezember 1808 obligatorisch - ein bis zwei der fünf Servierjahre erlassen werden konnten. Vorgeschaltet war eine dreieinhalb- bis vierjährige Lehrzeit mit Gehilfenprüfung, die früher in einer Art Meister-Lehrling-Verhältnis (fünf bis sechs Jahre) ohne Universitätsstudium zum Apothekerberuf führte. In dem "Reglement für die Staatsprüfungen der Medicinalpersonen" vom 1. Dezember 1825 finden sich genaue Anweisungen, wie Prüfungen durchgeführt werden sollten; das angegebene Examensprogramm (für Apotheker erster Klasse) blieb in seinen Grundzügen bis 1934 in Kraft.

Die Erweiterung des Arzneischatzes und die technische Fortentwicklung führten dazu, allen Apothekern eine wissenschaftliche Hochschulausbildung zu vermitteln. Eine grundsätzliche Schwierigkeit für die Einführung des obligatorischen Hochschulstudiums war das fehlende Abitur, ohne das nicht immatrikuliert wurde. Es gab dann über Jahre hinweg Sonderregelungen, bis die Pharmazeuten in Preußen durch eine Verfügung vom 4. August 1873 vollgültige Studierende wurden. Am 5. März 1875 trat die für das gesamte deutsche Reichsgebiet geltende pharmazeutische Prüfungsordnung in Kraft. Die Ausbildung umfasste nun drei Jahre Lehrzeit, für Abiturienten nur zwei, eine dreijährige Gehilfenzeit und ein dreisemestriges Universitätsstudium. 1899 ließ die Reichsregierung gleichzeitig in den Fächern Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie auch Frauen zum Studium zu. Die am 18. Mai 1904 erlassene Prüfungsordnung setzte die Primareife für den Eintritt in die Lehrzeit voraus. Die Zahl der Studiensemester erhöhte sich von drei auf vier und von der ehemaligen Gehilfenzeit waren zwei Jahre nach dem Studium als Kandidatenzeit abzuleisten. Erst ab dem 1. Januar 1921 setzte man das Abitur für den Beginn der Apothekerausbildung voraus. Top

© 2000 GOVI-Verlag
E-Mail: redaktion@govi.de

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa