Ausgangsstoffe und valide Analysenzertifikate |
23.07.2001 00:00 Uhr |
von Syed Laik Ali und Michael Ihrig, Eschborn
Wenn in der Apotheke Ausgangsstoffe in der Rezeptur verarbeitet oder anderweitig weiter verwendet werden, muss sichergestellt sein, dass die Stoffe bereits mit dieser Zweckbestimmung in Verkehr gebracht wurden und nicht etwa nur als bloße Chemikalien. Ohne ein valides Analysenzertifikat im Sinne der §§ 6 und 11 der Apothekenbetriebsordnung dürfen die gelieferten Stoffe nicht alleine nach einer Identitätsprüfung in Verkehr gebracht werden. Die ordnungsgemäße Qualität muss dann durch eine Komplettprüfung gemäß der Arzneibuchmonographie im Apothekenlabor sichergestellt werden.
Ein Analysenzertifikat ist dann formal valide, wenn der Unternehmer eine Herstellungserlaubnis gemäß § 13 AMG vorzuweisen hat (Herstellungsleiter/Kontrolleiter) oder das Analysenzertifikat von einem vereidigten Gegenprobensachverständigen nach § 65 Absatz 4 erstellt und unterschrieben wird. Nur mit solchen Analysenzertifikaten können die Ausgangsstoffe nach Identitätsprüfung in Verkehr gebracht werden. Sonst muss in der Apotheke nach der jeweils gültigen Arzneibuchmonographie vollständig geprüft werden. Daher ist es für die Apotheke essenziell, die vorgelegten Analysenzertifikate zu bewerten und sachgerecht zu beurteilen.
Das ZL hat auf Grund zahlreicher Anfragen aus der Praxis im vergangenen Jahr die Ergebnisse der diesbezüglichen Umfrage in tabellarischer Form veröffentlicht (siehe PZ 25/2000 auf Seite 25). Nach einem Jahr wollen wir diese Tabelle aktualisieren und den Apotheken erneut eine umfassende Hilfestellung geben. In der letzten Tabelle nicht berücksichtigte weitere Firmen wurden in diesem Zusammenhang angeschrieben. Die Ergebnisse dieser Anfrage sind nun in die Tabelle aufgenommen. Einige Unternehmer haben nicht geantwortet und können deshalb nicht berücksichtigt werden. Diese Information soll für die tägliche Apothekenpraxis auf einen Blick wichtige und nützliche Hinweise geben und von Nutzen sein. Sie stellt keine Hervorhebung einzelner Unternehmen dar und ist ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Die pharmazeutischen Unternehmer werden gebeten, in Ihrem jeweiligen Sortimentsverzeichnis eindeutig kenntlich zu machen, ob die Ausgangsstoffe den gültigen Arzneibüchern entsprechen. Bei firmeneigenen Prüfvorschriften sind alle Prüfergebnisse mit der Angabe der erforderlichen Spezifikationen (Akzeptanzkriterien) anzugeben. Auf Wunsch der Apotheken sind die verwendeten Prüfvorschriften zur Verfügung zu stellen. Die Unternehmen werden ferner gebeten, dem ZL Veränderungen mitzuteilen, die den Status ihrer Analysenzertifikate gemäss Apothekenbetriebsordnung betreffen.
Analysenzertifikate verschiedener Pharmaunternehmen
Unternehmen
Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG, staatliche Überwachung gemäß AMG, Analysenzertifikate gemäß §§ 6 und 11 ApBetrO
Gegenprobensachverständiger gemäß § 65 Abs. 4, AMG, Analysenzertifikate gemäß §§ 6 und 11 ApBetrO
Audor Pharma GmbH, Regensburg
nein
valide Analysenzertifikate über Gegenprobensachverständigen
Bombastus-Werk AG, Freital
ja, valide Analysenzertifikate
Bufa, Niederlande
*valide Zertifikate
Caelo, Hilden
ja (ltaut Sortimentsverzeichnis 2000 - 2002), valide Analysenzertifikate
Chinesische Heilkräuter, Bochum
ja, valide Analysenzertifikate
COM Pharma, Hamburg
nein
valide Analysenzertifikate über Gegenprobensachverständigen
Fährhaus Pharma, Hamburg
ja, valide Analysenzertifikate
Alfred Galke, Gittelde
ja, valide Analysenzertifikate
Th. Geyer, Stuttgart
valide Analysenzertifikate über Gegenprobensachverständigen
Dr. Hagen GmbH, Braunschweig
nein
valide Analysenzertifikate über Gegenprobensachverständigen
Herbasin, Hilsdorf GmbH, Schwabach
nein
valide Analysenzertifikate über Gegenprobensachverständigen
Dr. Hetterich, Fürth
ja, valide Analysenzertifikate
Klenk GmbH, Schwebheim
ja, valide Analysenzertifikate
Kreuz-Apotheke, Seelze
ja, valide Analysenzertifikate
Henry Lamotte GmbH, Bremen
ja, valide Analysenzertifikate
Leyh Pharma, Trusetal
ja, valide Analysenzertifikate
Mainopharm GmbH, Frankfurt
ja, valide Analysenzertifikate
Pfannenschmidt, Hamburg
**nein
Pharma GmbH, Pößneck
ja, valide Analysenzertifikate
Pharmazeutisches Kontroll- und Herstellungslabor, Halle/Saale
ja, valide Analysenzertifikate
Schülke und Mayr GmbH, Norderstedt
ja ***
Chem. Pharm. Laboratorium Dr. Seeger, Stuttgart (für Fa. Hedinger)
ja, valide Analysenzertifikate
Synopharm, Barsbüttel
ja, valide Analysenzertifikate
* "Die Firma BUFA ist im Besitz einer Herstellungserlaubnis nach
niederländischem Recht, die mit einer solchen nach § 13 AMG vergleichbar
ist. Das diesbezügliche Recht ist harmonisiert. Es ist daher vertretbar,
dass Zertifikate der Firma BUFA wie Zertifikate deutscher Betriebe mit
Herstellungserlaubnis im Sinne § 6 Abs. 3 ApBetrO angesehen worden"
(Verlautbarung RP Stuttgart vom 29.09.1999)
** Analysenzertifikate werden kenntlich gemacht; Kunden wissen, dass
dieses Zertifikat nicht von einer Komplettprüfung entbindet
*** Das Unternehmen stellt zur Zeit keine Ausgangsstoffe gemäss den
gültigen Arzneibuchmonographien her
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