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Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Standardzulassungen von Arzneimitteln

Datum 07.04.2003  00:00 Uhr

Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Standardzulassungen von Arzneimitteln

PZ  Mit Datum vom 25. März 2003 hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung den „Entwurf einer Neunten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Standardzulassungen von Arzneimitteln" den Fachkreisen zur Stellungnahme vorgelegt. Stellungnahmen werden bis zum 17. April 2003 erbeten.

Die Neunte Änderungsverordnung umfasst die Überarbeitung der Monographien mit den laufenden Nummern 37 bis 42 – Atropinsulfat-Lösung 0,025 %, 0,05 %, 0,1 %, 0,2 %. 0,5 %, 1 %.

Außerdem soll eine neue Monographie "Milchsäure 15 % ad us. vet." neu verordnet werden. Die Änderungsverordnung soll am 1. Juli 2003 in Kraft treten. Arzneimittel, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung den geltenden Vorschriften der Monographien mit den laufenden Nummern 37 bis 42 entsprechen, dürfen noch 3 Monate nach Inkrafttreten in Verkehr gebracht werden. Top

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