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Aufwand bei Zytostatikaherstellung in Offizin wächst

17.05.1999  00:00 Uhr

- Pharmazie Govi-Verlag

Aufwand bei Zytostatikaherstellung in Offizin wächst

Ulrich Brunner, Baden-Baden

Die Preisvereinbarung des Deutschen Apothekerverbands DAV mit den gesetzlichen Krankenkassen zur Herstellung von Zytostatika in der öffentlichen Apotheke muß zwar noch in einigen Bereichen nachgebessert werden, für die Offizinapotheken bleibt das Abkommen jedoch unverzichtbar, sagte Monika Epping von der ABDA in einem Seminar während dem Wirtschaftforum in Baden-Baden.

Wären die Verhandlungen seinerzeit gescheitert, hätten die Apotheken langfristig diesen Herstellungsauftrag verloren. Bei der Anbruchsregelung und der Preisgestaltung der Ausgangssubstanzen müsse der Verband jedoch noch nachbessern.

Mit welchem finanziellen und arbeitstechnischen Aufwand Apothekenleiter beim Aufbau eines Zytostatikalabors rechnen müssen, beschrieb Klaus Ruberg, Bonn. Gerade die Zytostatikaherstellung unterliege strengen gesetzlichen Auflagen. Der risikolose Umgang mit den sogenannten cmr-Stoffen sei Gegenstand diverser rechtskräftiger Vorschriften, deren Einhaltung von der zuständigen Behörde überwacht wird.

Spätestens seit Inkrafttreten der neuen Richtlinie zur Zytostatikaherstellung im Jahr 1998 sei es undenkbar, daß Arzthelferinnen oder Krankenschwestern die Rezepturen vor Ort zubereiten. Niedergelassene Onkologen und Ambulanzen profitierten deshalb von diesem Service der Apotheken. Inzwischen sei in vielen Regionen eine flächendeckende ambulante Zytostatikaherstellung möglich. Top

© 1999 GOVI-Verlag
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