Neue Empfehlungen zur Prophylaxe |
13.06.2005 00:00 Uhr |
Die Gefahr in subtropischen und tropischen Ländern an einer im Ernstfall tödlich verlaufenden Malaria zu erkranken ist groß. Pünktlich zur Urlaubsaison veröffentlichte die Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin neue Konsensus-Empfehlungen zur Prophylaxe.
Die Expositions- und Chemoprophylaxe stellen die beiden wichtigsten Maßnahmen zum Schutz vor der gefährlichen Plasmodien-Infektion dar. Zwar können sie in ihrer Kombination keinen vollständigen Schutz garantieren, das Infektionsrisiko jedoch erheblich senken.
Die Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) veröffentlichte im April 2005 als Ergebnis eines deutsch-österreichisch-schweizerischen Konsensus neue Richtlinien für die Chemoprophylaxe (Tabelle). Sie empfiehlt für Aufenthalte in Malariagebieten mit hoher Übertragungsgefahr eine generelle medikamentöse Vorbeugung vor Reisebeginn. In Gebieten mit niedrigem oder mittlerem Malariarisiko sollte zumindest ein Malariamedikament für eine notfallmäßige Selbstbehandlung (»Standby«-Therapie) mitgeführt werden.
Tabelle: Dosierung von Antimalariamitteln zur Prophylaxe und notfallmäßigen Selbstbehandlung
Medikament1) Einnahme mit Mahlzeit oder Milchprodukten zur jeweils gleichen Tageszeit.
2) Bei erstmaliger Mefloquin-Prophylaxe kann auch 23 Wochen vor Abreise begonnen werden (siehe oben).
3) Nur in Kombination mit Chloroquin für besondere Personengruppen empfohlen.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit
Schutz auch bei Last-Minute-Reisen
Die Kombination der Wirkstoffe Artemether und Lumefantrin (Riamet®) kann ab einem Alter von mindestens zwölf Jahren und einem Gewicht von 35 kg zur »Standby«-Therapie in Gebieten mit Infektionen durch Plasmodium falciparum eingesetzt werden. Für eine Chemoprophylaxe ist diese fixe Arzneistoffkombination nicht geeignet.
Für Last-Minute-Urlauber und Kurzzeitreisende in Ziele mit einem hohen Malaria-tropica-Risiko, der gefährlichsten Form der Erkrankung, steht die Arzneistoffkombination Atovaquon/Proguanil (Malarone®) zur Verfügung.
Die Einnahme beginnt ein bis zwei Tage vor der Reise und endet eine Woche nach Verlassen des Malariagebiets. Für Kinder ab 11 kg Körpergewicht ist auch ein schwächer dosiertes Fertigarzneimittel (Malarone Junior®) mit dieser Wirkstoffkombination zur Chemoprophylaxe zugelassen. Erwachsene können das Präparat auch zur »Standby«-Therapie anwenden.
Sowohl zur Vorbeugung als auch für die notfallmäßige Selbstbehandlung steht der Wirkstoff Chloroquin (Resochin®, Chlorochin®, Weimerquin®) eingeschränkt zur Verfügung. Denn in vielen Ländern Asiens, südlich der Sahara und im Amazonasgebiet ist der Erreger Plasmodium falciparum Chloroquin-resistent. In diesen Gebieten verspricht der Einsatz einer Kombination aus Chloroquin und Proguanil (Paludrine®) eine bessere Schutzwirkung. Dennoch empfiehlt die DTG diese Kombination auf Grund der schlechten Verträglichkeit und Verfügbarkeit anderer Mittel mit einem besseren Nutzen-Risiko-Verhältnis generell nicht mehr.
Das dem Chloroquin strukturell ähnliche Mefloquin (Lariam®) wird sowohl zur Prophylaxe als auch zur »Standby«-Therapie in Reiseländern mit überwiegend Mefloquin-sensiblen Falciparum-Malariastämmen eingesetzt.
Das Antibiotikum Doxycyclin ist in Deutschland nicht zur Malariaprophylaxe zugelassen, obwohl es zum Beispiel von der WHO dafür empfohlen wird. Ein »Off-label-Use« als Alternative zu Mefloquin oder Atovaquon/Proguanil ist daher prinzipiell möglich. Der Patient sollte aber auf die Nichtzulassung für diese Indikation und die damit ausgeschlossene Produkthaftung durch den Hersteller hingewiesen werden.
Bei Fieber zum Arzt
Wichtig für die Beratung: Der Angst vieler Patienten vor schwer wiegenden Nebenwirkungen kann immer die Gefährlichkeit einer Malaria tropica gegenübergestellt werden. Des Weiteren sollten die Patienten dafür sensibilisiert werden, dass jede Art eines unerklärt auftretenden Fiebers auf der Reise oder auch Monate nach Rückkehr unbedingt einer ärztlichen Kontrolle bedarf.
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