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Medizinticker - Archiv

13.06.2005  00:00 Uhr

Medizinticker

Tropenfieber auf Trauminseln

Nach einem Ausbruch auf den Komoren sind im Mai auch auf Réunion 465 Menschen am Chikungunya-Fieber erkrankt. Die zu den Togaviren zählenden Chikungunyaviren werden von Stechmücken in Afrika, Indien und Südostasien übertragen. Die Erkrankung äußert sich in plötzlich auftretendem hohen Fieber mit Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Gelenkschmerzen und gelegentlich einem Hautausschlag. Der exotische Name der Krankheit kommt aus dem Suaheli und bedeutet »gekrümmt« ­ eine Haltung, die viele Patienten auf Grund der starken Glieder- und Gelenkschmerzen annehmen. PZ

Vakzine gegen Ebola

Neue Impfstoffe schützen Affen zuverlässig gegen Ebola- und Marburg-Viren und lassen auf eine Impfung für Menschen gegen die gefährlichen Filoviren hoffen. Die Vakzine basieren auf einem rekombinanten harmlosen Virus, der Oberflächenproteine des Ebola- oder Marburg-Virus bildet, schreiben Forscher im Wissenschaftsmagazin »Nature Medicine« (DOI:10.1038/nm1258). Mit einer Injektion immunisierte Makaken konnten nach gezielter Infektion vor einer Erkrankung geschützt werden und wiesen auch keine Virusvermehrung auf. Eine ideale Vakzine würde gegen alle vier bekannten Stämme des Ebola-Virus und das verwandte Marburg-Virus gleichzeitig wirken, die alle schwere hämorrhagische Fieber hervorrufen. PZ

Giftige Ayurveda-Produkte

Der Kreis Unna hat vor Vergiftungen durch Produkte gewarnt, die die indische Pflanze »Coleus forskohlii« enthalten. Dabei handele es sich zum einen um Medikamente der ayurvedischen Medizin, sagte Amtsapothekerin Birgit Habbes in Unna. Zum anderen finde sich die in Asien beheimatete Pflanze in Präparaten der Bodybuilding-Szene. Laut britischen und italienischen Überwachungsbehörden sei jedoch nicht die Pflanze selbst, sondern Beimengungen falscher Pflanzen oder Fälschungen für die Vergiftungen verantwortlich. Diese zeigen sich in Verwirrtheit, Herzrasen oder Halluzinationen. Verbraucher sollten die Mittel auf keinen Fall einnehmen und der Behörde zur weiteren Untersuchung zur Verfügung stellen. dpa Top

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