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Funktionelle Getränke negativ bewertet

01.12.2003  00:00 Uhr

Funktionelle Getränke negativ bewertet

von Patrick Hollstein, Berlin

Getränke mit einem angepriesenen Zusatznutzen für Gesundheit, Wellness oder Leistungsfähigkeit halten nicht, was sie versprechen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Verbraucherzentralen an über 200 so genannten funktionellen Getränken.

Der Handel mit Produkten, die durch die Anreicherung verschiedener Wirksubstanzen ein Plus an Gesundheit, Vitalität und Energie versprechen, wächst ständig und erstreckt sich praktisch über alle Segmente der Lebensmittelbranche. Etwa 240 verschiedene Vitamingetränke, Energy Drinks, Probiotika, Wellness-Getränke und Wässer wurden nun in einer Marktanalyse der Verbraucherzentralen untersucht.

Insgesamt enthielten die getesteten Getränke mehr als 100 verschiedene zugesetzte Wirksubstanzen (bis zu 13 pro Getränk). Bei mehr als der Hälfte aller Produkte waren Vitamine angereichert. Die Dosierungen schwankten zwischen 2 und 200 Prozent der empfohlenen Tagesdosis pro 100 ml Getränk. Die meisten Anreicherungen ließen sich anhand der Daten zur Versorgungslage der Bevölkerung nicht rechtfertigen, sagte Angela Clausen, Ernährungsreferentin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Der ernährungswissenschaftliche Hintergrund von Zusammensetzung und Dosierung müsse bezweifelt werden. Als Beispiel nannte sie ein Kindergetränk, das die doppelte Vitamin-B12-Tagesdosis für Erwachsene pro 100 ml enthielt. Problematisch sei darüber hinaus vor allem die Anreicherung mit Beta-Carotin, das bereits ab einer Tagesdosis von 20 mg bei starken Rauchern und Herz-Kreislauf-Kranken Gesundheitsschäden verursachen kann. Insgesamt wurde bei 71 Getränken der Zusatz von Beta-Carotin in sehr unterschiedlicher, zum Teil sehr hoher Dosierung (bis zu 6 mg pro 100 ml), registriert.

Die etwa 170 pflanzlichen Zusätze wie Apfelessig, Spirulin oder Kombucha waren dagegen häufig stark unterdosiert, wie die Prüfer beobachteten. Außerdem waren ihre gesundheitsfördernden und heilenden Wirkungen meist überzogen dargestellt. Höhere Dosierungen von Arzneipflanzen, zum Beispiel Gingko, Ginseng oder Johanniskraut, stellten andererseits ein schwer kalkulierbares Risiko dar, zum Beispiel hinsichtlich möglicher Interaktionen mit Arzneimitteln, so Clausen. Die Verbraucherzentralen fordern daher den generellen Ausschluss von Arzneipflanzen aus dem Bereich der Lebensmittelzusätze.

Nachlässige Kennzeichnung

Die meisten gesundheitsbezogenen Angaben beziehen sich laut Clausen lediglich auf die potenzielle Wirkung der zugesetzten Substanz, nicht aber auf die Gesamtwirkung des Getränks. Bei 24 Produkten wurden tatsächliche Kennzeichnungsfehler festgestellt. Neun weitere Getränke waren nach Ansicht der Verbraucherzentralen mit irreführenden Aussagen versehen. Besonders bei der Nährwertkennzeichnung wurden teilweise falsche Angaben gemacht, zum Beispiel durch falsche Maßeinheiten. Bei weiteren 100 Produkten verzichteten die Hersteller darüber hinaus auf sinnvolle Warnhinweise, beispielsweise im Zusammenhang mit Beta-Carotin-Zusätzen.

Bei den Energy Drinks ignorierten fast alle Anbieter die bestehenden Empfehlungen, hohen Koffeingehalt sowie dessen mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit ausgiebiger sportlicher Betätigung oder in Kombination mit Alkohol zu kennzeichnen.

Die Verbraucherzentralen fordern neue EU-Verordnungen zur Stärkung des Verbraucherschutzes sowie eine konsequente Überwachung deren Einhaltung durch die EU-Mitgliedsstaaten. Top

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