Achtung bei Tonic |
13.06.2005 00:00 Uhr |
Nach der Geburt habe der Säugling nervös gezittert; in seinem
Urin konnte das Chinaalkaloid nachgewiesen werden, so das BfR. Wird Chinin
als Malariamittel oder bei nächtlichen Wadenkrämpfen eingesetzt, gilt eine
Schwangerschaft als Kontraindikation. Auch Personen mit Tinnitus,
Vorschäden des Sehnervs, Myasthenia gravis,
Glucose-6-Phosphat-Dehydrogenase-Mangel, Chinin-Überempfindlichkeit oder
Herzerkrankungen dürfen diese Arzneimittel nicht oder nur mit Vorsicht
anwenden. Zudem wird die Wirkung von Digitalisglycosiden oder oralen
Antikoagulanzien verstärkt. Für diese Personengruppen fordert das BfR
einen Warnhinweis auch auf entsprechenden Lebensmitteln.
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