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STIKO aktualisiert Impfempfehlungen

11.08.2003  00:00 Uhr

STIKO aktualisiert Impfempfehlungen

PZ  Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) hat ihre Impfempfehlungen überarbeitet. Beim Impfkalender – den empfohlenen Standard- oder Regelimpfungen – bleibt jedoch alles beim Alten (siehe PZ 29/02). Änderungen betreffen vor allem Indikationsimpfungen für spezielle Gruppen.

So empfiehlt die STIKO im aktuellen Epidemiologischen Bulletin (32/03) bei der Schutzimpfung gegen Keuchhusten jetzt ausdrücklich, vor Geburt eines Kindes den Impfschutz bei den Geschwistern zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Dies ist für die Gesundheit noch unzureichend geimpfter Säuglinge besonders wichtig.

Bei einigen Impfungen - Hepatitis B, Masern, Keuchhusten und Tollwut - wurde der Personenkreis, für den eine Impfung speziell empfohlen wird, erweitert. Außerdem wurden die Ausführungen zu den empfohlenen Impfabständen präzisiert. Die STIKO betont, dass bei dringenden Impfungen wie der Tollwut-Schutzimpfung nach Erregerkontakt (postexpositionelle Prophylaxe) oder der in bestimmten Fällen notwendigen Immunisierung eines Neugeborenen gegen Hepatitis B die Einhaltung des empfohlenen Impfschemas unerlässlich ist. Bei den Hinweisen zur Kostenübernahme von Schutzimpfungen hat die STIKO die Situation bei Impfungen auf Grund eines erhöhten beruflichen Risikos ausführlicher erläutert.

Die STIKO erinnert daran, dass spätestens Jugendliche vollständig gegen Hepatitis B immunisiert sein sollten. Auch die Zweitimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln sei unverzichtbar. Für Erwachsene sind ebenfalls regelmäßige Auffrischungsimpfungen gegen Diphtherie und Tetanus empfohlen sowie für die über Sechzigjährigen generell die Pneumokokkenimpfung (alle sechs Jahre) und die Influenzaimpfung (jährlich). Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts unter www.rki.de/GESUND/IMPFEN/IMPFEN.HTM.

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