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RKI bestimmt neue FSME-Risikogebiete

08.07.2002  00:00 Uhr

RKI bestimmt neue FSME-Risikogebiete

von Ulrike Wagner, Eschborn

Das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin hat die neuen Daten zur Verbreitung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) veröffentlicht. Neben acht neuen Kreisen in Bayern wurde nun auch ein Landkreis in Thüringen zum Risikogebiet erklärt. In Baden-Württemberg kamen sieben Gebiete mit geringem FSME-Risko hinzu. Die Veränderungen sind überwiegend auf eine verbesserte Erfassung zurückzuführen, so das RKI.

Grundlage der neuen Einteilung sind die gemeldeten Erkrankungen der vergangenen 20 Jahre (1982 bis 2001). Gemäß dem bis zum Jahresende 2000 geltenden Bundesseuchengesetz waren Daten auf Bundesebene nicht verfügbar. Daher beruhen die Einstufungen auf speziellen Fallsammlungen des RKI in Zusammenarbeit mit Partnern der Bundesländer. Mit Einführung des neuen Infektionsschutzgesetzes zu Jahresbeginn 2001 wurde FSME meldepflichtig. 254 Erkrankungen wurden 2001 in Deutschland erfasst, schreibt das RKI im Epidemiologischen Bulletin Nummer 26, vom 28. Juni 2002.

Was ändert sich?

Alle bisher als FSME-Risikogebiete ausgewiesenen Kreise bleiben in dieser Kategorie. Neu als FSME-Risikogebiete eingestuft wurden in Bayern die Kreise Berchtesgadener Land, Forchheim, Kelheim, Kitzingen, Miltenberg, Neustadt an der Waldnaab, Roth und Weißenburg-Gunzenhausen sowie in Thüringen der Saale-Holzland-Kreis (Autofahrern durch das Hermsdorfer Kreuz bekannt). Für Baden-Württemberg weist das RKI neben dem erhöhten Risiko im Landkreis Waldshut auf ein durch eine erhöhte Antikörperprävalenz bei Waldarbeitern ermitteltes geringes FSME-Risiko in den Landkreisen Alb-Donau-Kreis und Ostalbkreis sowie Schwäbisch-Hall, Sigmaringen und Tuttlingen und in den Stadtkreisen Heilbronn und Baden-Baden hin.

Außerhalb der angegebenen Gebiete gibt es in Deutschland noch einige Regionen mit sporadischen FSME-Einzelerkrankungen, die nicht als FSME-Risikogebiete gelten. Zum Risikogebiet erklärt das RKI Land- oder Stadtkreise, in denen mindestens fünf autochthon, also nachgewiesenermaßen dort erworbenen Frühsommer-Meningoenzephalitiden in einer Fünfjahresperiode zwischen 1982 und 2001 oder mindestens zwei autochthon entstandene FSME-Erkrankungen innerhalb eines Jahres registriert wurden. In diesen Gebieten sind schützende Maßnahmen für Einwohner, Berufstätige oder Touristen begründet, wenn diese Gefahr laufen, von Zecken gestochen zu werden, so das RKI.

Als FSME-Hochrisikogebiete gelten die Regionen, in denen innerhalb von fünf Jahren zwischen 1982 und 2001 mindestens 25 FSME-Erkrankungen aufgetreten sind. Hier herrscht ein besonders hohes Erkrankungsrisiko, das die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen bestärkt, so das RKI. Dazu gehören Information und Aufklärung der Bevölkerung sowie individuelle Empfehlungen zur Expositions-  beziehungsweise Immunprophylaxe.

Insgesamt habe sich die Einteilung in Kreise bewährt, so das RKI. Allerdings können die Naturherde der Viren örtlich sehr begrenzt sein, so dass die Mitarbeiter der zuständigen Gesundheitsämter sehr differenzierte Empfehlungen für präventive Maßnahmen geben können.

Gefährdung besonders in der Freizeit

Bei der Beratung sollten immer Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung sowie auch die Mobilität der Bewohner und Besucher berücksichtigt werden. Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) empfiehlt die FSME-Schutzimpfung nicht nur für Personen, die in Risikogebieten wohnen oder arbeiten, sondern auch für Personen, die sich aus anderen Gründen während der Zeckensaison zwischen März und Oktober in Risikogebieten aufhalten und Zeckenstichen ausgesetzt sind. Sie sollten sich gegen FSME impfen lassen, denn in der Praxis hat sich gezeigt, dass Infektionen mit dem FSME-Virus vor allem bei Freizeitaktivitäten, also beim Joggen, Pilze sammeln, Wandern und Campen in den entsprechenden Gebieten auftreten.

Übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Impfung? Laut RKI können die Krankenkassen die Schutzimpfungen gegen FSME als Satzungsleistungen zwar nach eigenem Ermessen begrenzen, aber sie können dabei nicht auf die STIKO-Empfehlungen verweisen. Nach Auffassung der STIKO sollte nur der Aufenthalt in einem Risikogebiet außerhalb Deutschlands als Indikation einer selbst zu zahlenden Reiseimpfung gelten. Diese Aussage wird auch in der anstehenden Neufassung der Impfempfehlungen der STIKO unverändert bleiben, so das RKI.

 

FSME Das FSME-Virus gehört wie das Gelbfiebervirus, der Erreger der Japanischen Enzephalitis und das Dengue-Virus zu den Flaviviren. Hauptüberträger ist in Mitteleuropa der gemeine Holzbock Ixodes ricinus. Nach einer Inkubationszeit von 7 bis 14 Tagen (maximal 2 bis 28 Tage) verlaufen mehr als 90 Prozent der Infektionen entweder asymptomatisch oder mit einer zwei bis vier Tage dauernden Virämie mit Fieber und leichten grippeähnlichen oder gastrointestinalen Symptomen. Nur etwa 10 Prozent der Infizierten erkranken in einer zweiten Phase, meist nach einem beschwerdefreien Intervall von acht Tagen, unter erneutem Fieberanstieg an FSME. Selten fehlt die symptomfreie Phase und beide Phasen gehen unmittelbar ineinander über.

Die Organmanifestation im zentralen Nervensystem kann zu unterschiedlichen neurologischen Symptomen führen: Meningitis serosa, Meningoenzephalitis, Meningoenzephaloradikulitis, Meningoenzephalomyelitis, teils mit Symptomen wie Lähmungserscheinungen, die einer Infektion mit dem Polio-Virus ähneln. Ältere Menschen tragen ein höheres Risiko, an einer FSME zu sterben und auch Spätlähmungen treten bei ihnen häufiger auf. Etwa 10 Prozent der Patienten behalten Lähmungserscheinungen zurück. Die durchschnittliche Letalität liegt bei 1 bis 2 Prozent.

 

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