Checkliste für stillende Mütter |
19.05.2003 00:00 Uhr |
Hintergrund sind kürzere Liegezeiten nach der Entbindung, die im Sinne einer Kostendämpfung im Gesundheitswesen zwar sinnvoll und wünschenswert seien, aber eine ausführliche Beratung der Mütter im Hinblick auf das Stillen des Neugeborenen erschweren, so das BfR. Sie begrenzen auch die Möglichkeit, das Stillen und die Versorgung des Neugeborenen unter praktischer Anleitung zu üben. Wenn keine häusliche Hebammenbetreuung in Anspruch genommen wird, sind Mütter und ihre Lebenspartner nach der Entlassung aus der Klinik auf sich allein gestellt. Viele Fragen zum Stillen und zu den Problemen, die dabei auftreten können, bleiben deshalb oft unbeantwortet. Auch zur Information über die nun notwendigen Behördengänge bleibt wenig Zeit.
Wichtig ist, dass die Checkliste werdenden Müttern beziehungsweise Eltern möglichst schon gegen Ende der Schwangerschaft an die Hand gegeben wird, damit sie Zeit haben, ihren Wissensstand zu überprüfen und offene Fragen zu klären, schreibt das BfR. Sie ist auf der Homepage des BfR unter dem Menüpunkt "Das Institut/Kommissionen und Expertengruppen/Nationale Stillkommission" abrufbar (www.bfr.bund.de/cms/media.php/113/checkliste_fuer_die_stillende_woechnerin.pdf). Weitere Informationen rund ums Stillen umfassen zum Beispiel die neue Empfehlung der Nationalen Stillkommission zu "Stillen und Berufstätigkeit". Sie informiert über die gesetzlichen Grundlagen des Stillens am Arbeitsplatz und über Schutzvorschriften für stillende Mütter. Außerdem enthält sie Tipps, wie das Stillen am Arbeitsplatz praktisch ermöglicht werden kann (www.bfr.bund.de/cms/media.php/113/stillen_und_berufstaetigkeit.pdf).
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