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STIKO aktualisiert Impf-Empfehlungen

08.08.2005  00:00 Uhr

STIKO aktualisiert Impf-Empfehlungen

von Conny Becker, Berlin

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut hat ihre aktuellen Impf-Empfehlungen im Epidemiologischen Bulletin 30/2005 veröffentlicht. Änderungen gibt es beim Impfschema für die Pneumokokkenschutzimpfung, den Erläuterungen zur Impfaufklärung und bei den allgemeinen sowie den falschen Kontraindikationen.

Die Änderungen beim Pneumokokken-Impfschema (siehe Kasten) basieren auf der Zulassungserweiterung eines Konjugat-Impfstoffs für die Altersgruppe von zwei bis vier Jahren. Da laut RKI ein Viertel aller invasiven, in der Regel schwer verlaufenden, Pneumokokkeninfektionen im Kindesalter genau in diesem Alter auftritt, empfiehlt die STIKO nun, ungeimpfte Zwei- bis Vierjährige zunächst mit dem 7-valenten Konjugat-Impfstoff und danach im Abstand von mindestens zwei Monaten mit dem 23-valenten Polysaccharid-Impfstoff zu schützen. Die Impfung wird für Kinder und auch für Erwachsene empfohlen, die eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung durch bestimmte Grundkrankheiten wie Atemwegserkrankungen oder Diabetes mellitus haben.

Hinsichtlich der Varizellenimpfung, die seit Juli 2004 allgemein für Kinder empfohlen wird, gilt eine Schwangerschaft der Mutter nicht mehr als Kontraindikation für die Impfung des Kindes. Laut STIKO sei das Risiko, dass ein ungeimpftes und damit empfängliches Kind erkrankt und das Virus auf seine Mutter und das ungeborene Kind überträgt, größer als das Risiko einer solchen Komplikation durch die Impfviren.

Des Weiteren stellen unerwünschte Arzneimittelwirkungen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung keine absolute Kontraindikation mehr für eine nochmalige Impfung entsprechend des Impfschemas dar. Diese sollte jedoch abhängig von der Diagnose der gesundheitlichen Störung, der Wahrscheinlichkeit für ihr erneutes Auftreten und dem Nutzen der Impfung erwogen werden.

Abschließend betont die STIKO den hohen Stellenwert, den die ärztliche Aufklärung zu Nutzen und Risiken von Impfungen hat ­ auch für die Umsetzung des Impfgedankens. Als Übersicht kann weiterhin der Impfkalender von 2004 verwendet werden.

 

Schema der Pneumokokken-Impfung Nach der STIKO-Empfehlung sollen gefährdete Säuglinge und Kinder (vom vollendeten zweiten Lebensmonat bis zum vollendeten fünften Lebensjahr) den Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff nach folgendem Schema erhalten:
  • Säuglinge von zwei bis sechs Monaten: drei Impfungen im Abstand von jeweils einem Monat sowie eine vierte im zweiten Lebensjahr
  • ungeimpfte Säuglinge im Alter von sieben bis elf Monaten: zwei Impfungen im Abstand von einem Monat sowie eine dritte im zweiten Lebensjahr
  • ungeimpfte Einjährige: zwei Impfungen im Abstand von zwei Monaten
  • ungeimpfte Zwei- bis Vierjährige: eine Impfung

Personen mit fortbestehender gesundheitlicher Gefährdung können ab einem Alter von zwei Jahren den Polysaccharid-Impfstoff erhalten. Bei zuvor mit der Konjugat-Vakzine geimpften Kindern beträgt der Mindestabstand zur nachfolgenden Impfung mit der Polysaccharid-Vakzine zwei Monate. Wiederholungsimpfungen mit diesem Impfstoff sind im Abstand von sechs (bei Kindern mindestens drei) Jahren empfohlen. Die STIKO rät, die Impfserie möglichst im Alter von zwei Monaten zu beginnen.

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