Pharmazeutische Zeitung online

Leitlinien regeln Thromboembolie-Prophylaxe

31.05.2004  00:00 Uhr

Leitlinien regeln Thromboembolie-Prophylaxe

von Gisela Dietz, Berlin

Nach operativen Eingriffen und Verletzungen besteht für jeden Patienten die Gefahr, an einer Thrombose oder Embolie zu erkranken. Die Prophylaxe dieser Komplikation regeln Leitlinien, die den aktuellen Standard der medikamentösen und physikalischen Behandlung sowie Form und Umfang der Patientenaufklärung beschreiben.

Jährlich werden mehr als 10.000 Klagen eingereicht, etwa 40.000 Anspruchsschreiben geschädigter Patienten an die Versicherungsgesellschaften gestellt und fast 4000 Strafverfahren eingeleitet. So schilderte Rechtsanwalt Professor Dr. Klaus Ulsenheimer aus München die Rechtslage auf dem Gebiet der Thromboembolie-Prophylaxe während einer Veranstaltung der Firma Aventis zum 121. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie in Berlin.

Um Fehler zu vermeiden, können Ärzte sich an dem Leitlinien-Papier „Stationäre und ambulante Thromboembolie-Prophylaxe in der Chirurgie und der perioperativen Medizin“ orientieren, das im vergangenen Jahr von 21 Fachgesellschaften und ärztlichen Berufsverbänden erarbeitet wurde und das den aktuellen Standard der Thromboembolie-Prophylaxe mit neuen Therapieprinzipien und mit neu zugelassenen Medikamenten beschreibt.

Es erfasst dispositionelle Risikofaktoren und teilt die Patienten je nach Schweregrad der Verletzung oder Operation in drei Risikogruppen ein. Als wichtige physikalische Prophylaxe werden Krankengymnastik, gut angepasste Kompressionsstrümpfe und die Frühmobilisierung der Patienten genannt. Für die medikamentöse Behandlung stehen unfraktioniertes Heparin, niedermolekulare Heparine, Danaparoid, Fondaparinux und Thrombininhibitoren zur Verfügung.

Die Leitlinien geben Empfehlungen zur Anwendung und zur Dosierung der Medikamente in den verschiedenen Risikogruppen und gehen auf mögliche Nebenwirkungen wie Blutungskomplikationen, die heparininduzierte Thrombozytopenie und allergische Reaktionen ein.

Die Patienten müssen in einem dokumentierten Gespräch über Nutzen und Risiken der jeweiligen Behandlungsmethode aufgeklärt werden. Dabei kann der Arzt ein Medikament mit Begründung und mit Einverständnis des Patienten auch außerhalb der konkreten Zulassung einsetzen.

In Schadensersatzprozessen oder in Strafverfahren haben die Leitlinien laut Ulsenheimer jedoch keine unmittelbare rechtliche Wirksamkeit. Sie stellen nur einen „mehr oder weniger gewichtigen Mosaikstein zur Bestimmung der berufspezifischen Sorgfalt“ dar.

  Top

© 2004 GOVI-Verlag
E-Mail: redaktion@govi.de

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa