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Keine Angst vor DNA-Datei

14.03.2005  00:00 Uhr

Keine Angst vor DNA-Datei

von Désirée Kietzmann, Berlin

Die DNA-Analyse soll künftig häufiger als bisher bei der Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden. Eine entsprechende Bundesratsinitiative hatten die Bundesländer Hessen, Bayern, Hamburg, Saarland und Thüringen im Januar auf den Weg gebracht. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung vergangene Woche meldete, sieht nun auch die Regierung in Sachsen eine Gesetzesänderung als notwendig an.

Viele Menschen befürchten jedoch, dass die Speicherung der Daten bis in die intime Ebene individueller Persönlichkeitsmerkmale reiche. Diese Angst, die ein Großteil der Bevölkerung gegen die Ausweitung der DNA-Datei des Bundeskriminalamtes (BKA) hegt, sei unberechtigt, teilten die Unternehmen Medigenomix und Progema mit. Denn die Methode, die beim Analysieren des genetischen Materials zum Einsatz kommt, schließe eine Entwicklung in Richtung gläsernen Menschen prinzipiell aus.

Das Verfahren zur Untersuchung der DNA nennt sich STR-Analyse. Die so genannten »short tandem repeats« (STRs) sind Wiederholungssequenzen, die zwischen den Genen verstreut liegen. Diese variablen Bereiche der DNA enthalten keinerlei Erbinformationen. Deshalb sei es auch nicht möglich, anhand ihrer Sequenz auf komplexe Eigenschaften eines Menschen zu schließen. Die Firmen wiesen darauf hin, dass die Analyse der STRs lediglich Informationen über Identität, Geschlecht und die Verwandtschaftsbeziehung ersten Grades liefere.

Untersucht man die Anzahl der Wiederholungen der STRs im Erbgut eines Menschen, so ergibt sich ein individuelles Muster. Dieses lässt sich, wie ein Fingerabdruck, im konkreten Verdachtsfall zweifelsfrei dem Täter zuordnen. Deshalb wird in diesem Zusammenhang häufig vom »genetischen Fingerabdruck« gesprochen. Falsch ist es jedoch, den Begriff »Gen-Test« mit der Verbrechensaufklärung in Verbindung zu bringen, da bei der STR-Analytik keine Gene untersucht werden.

Eine Überwachungsdatenbank wäre laut den Unternehmen nur möglich, wenn die vollständige DNA eines Menschen gespeichert werden würde. Um einer derartigen Entwicklung einen Riegel vorzuschieben, ist der Umgang mit dem sichergestellten Material vom Tatort genau geregelt: Sobald das Labor die STR-Profile in Form von Zahlencodes an das BKA weitergeleitet hat, wird die genomische DNA vernichtet. Top

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