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Zahnbleichmittel mit Nebenwirkungen

17.10.2005  00:00 Uhr

Zahnbleichmittel mit Nebenwirkungen

von Christina Hohmann, Eschborn

Zahnbleichmittel werden immer beliebter. Denn wer wünscht sich nicht ein perfektes strahlendes Lächeln? Im Jahr 2004 haben die Deutschen 8 Millionen Euro für Folien, Gele und Pasten ausgegeben, die die Zähne aufhellen sollen. Die Lifestyle-Präparate können allerdings unangenehme Nebenwirkungen haben.

Vor einer Zahnaufhellung sollte zuerst ein Zahnarzt klären, welche Art von Verfärbung vorliegt. Häufig handelt es sich um oberflächliche Verfärbungen durch Kaffee- oder Nikotinablagerungen, die sich mit einer professionellen Zahnreinigung vollständig entfernen lassen. Nur bei inneren Verfärbungen, wie sie durch Tetrazykline entstehen können, ist eine Behandlung mit Bleichmitteln sinnvoll.

Die Präparate funktionieren alle nach demselben Prinzip: Sie enthalten Wirkstoffe, die Sauerstoffradikale freisetzen. Diese oxidieren im Zahnschmelz enthaltene Farbstoffe, wodurch die Zähne heller erscheinen. Am gebräuchlichsten ist der Wirkstoff Carbamidperoxid. Er zerfällt bei Kontakt mit der Zahnhartsubstanz in Harnstoff und Wasserstoffperoxid, das in das Dentin eindringt und dort oxidierend wirkt.

Das Zahnbleichen ist jedoch nicht ganz ungefährlich. »Wer sich seine Zähne aufhellen will, sollte unbedingt vorher zum Zahnarzt gehen und sich beraten lassen«, rät Dr. Wilhelm Bulk, beratender Zahnarzt des AOK-Bundesverbandes. Denn die Behandlung kann Nebenwirkungen haben. So können Bleichmittel den Zahnschmelz aufweichen, spröde und brüchig machen oder zu einer Überempfindlichkeit der Zähne führen, melden die Zahnärzte Baden-Württemberg auf ihrer Website. Nach der Behandlung ist daher eine Fluoridierung sinnvoll, um die Zähne zu remineralisieren. Des Weiteren können Irritationen des Zahnfleischs auftreten. Wasserstoffperoxid freisetzende Präparate können zudem verstärkt Quecksilber aus Amalgamfüllungen lösen. Ein störender Nebeneffekt kann auch sein, dass sich bereits vorhandene Kunststoff-Füllungen, Brücken oder Verblendungen nicht aufhellen lassen, wodurch sie im Gebiss dunkel verfärbt wirken.

Der Zahnarzt sollte vor der Behandlung nicht nur über mögliche Nebenwirkungen aufklären, sondern auch das Gebiss auf seine Tauglichkeit hin untersuchen. Denn die Zähne sollten kariesfrei sein, außerdem dürfen keine Anzeichen für Zahnbetterkrankungen wie Zahnfleischbluten vorliegen. Auf eine Bleichprozedur sollte auch bei freiliegenden Zahnhälsen und -wurzeln, tiefen Schmelzrissen oder undichten Füllungen verzichtet werden. Überdies ist das Bleichen für Menschen mit schweren Erkrankungen oder übersensiblen Zahnoberflächen nicht geeignet. Starke Raucher sollten wissen, dass sie während der gesamten Prozedur, die meist mehrere Wochen dauert, nicht rauchen dürfen.

In Apotheken und Drogerien erhältliche Produkte dürfen nicht mehr als 10 Prozent Bleichmittel enthalten. Wer höherprozentige Produkte haben möchte, muss einen Zahnarzt aufsuchen. Denn Zahnärzte dürfen auch so genannte Bleach-Präparate mit bis zu 35 Prozent Bleichmittel anwenden. Die Ergebnisse nach einem Aufhellen in Eigenregie oder beim Zahnarzt sind in der Regel vergleichbar. Die Zähne sind jeweils um ein bis zwei Farbnuancen heller. Wenn das Gebiss in gutem Zustand ist, kann der Zahnarzt auch hochprozentige Präparate einsetzen, wodurch das Ergebnis schneller eintritt als mit freiverkäuflichen Produkten und mitunter die Zähne auch deutlicher aufgehellt werden. Dafür fallen auch die Nebenwirkungen stärker aus. Die Bleichprozedur beim Zahnarzt kostet etwa 200 Euro pro Kiefer. Da es sich um eine rein kosmetische Maßnahme handelt, übernehmen die Krankenkassen die Kosten nicht.

Die Aufhellung ­ egal mit welcher Methode ­ ist nicht von langer Dauer: Nach zwei bis drei Jahren dunkeln die Zähne wieder nach, sodass eine weitere Bleichprozedur folgen müsste. Top

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