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Gefahren

11.12.2000  00:00 Uhr

Gefahren

von Dr. Hartmut Schmall
Präsident der Bundesapothekerkammer

Arzneimittel sollen Krankheiten vorbeugen, lindern oder heilen. Sie können daher mit Fug und Recht als Waren besonderer Art bezeichnet werden. Aber Arzneimittel schaffen auch einen sehr interessanten Markt, den manche mit aller Macht und Gewalt erobern wollen. Nicht anders sind die Versuche zu interpretieren, das bewährte System des deutschen Apothekenwesens auszuhebeln.

Die niederländische Versandapotheke DocMorris beherrscht seit Wochen und Monaten die Schlagzeilen. Wie die Sirenen ihre Opfer lockt sie mit Verweis auf die günstigen Arzneimittelpreise nicht nur die Patienten, sondern auch die Krankenkassen. Dass mit dem Versandhandel nach Deutschland gegen geltendes Recht verstoßen wurde, kümmerte nicht. Auch nach dem Frankfurter Urteil, das den Versand von Arzneimitteln nach Deutschland untersagte, will DocMorris - unter Änderung der Liefermodalitäten - weitermachen; ungeachtet der Rechtslage.

Was hier vollmundig versprochen wird, ist eine Milchmädchenrechnung, die die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und die Existenz der Apotheke gefährdet. Die Versandhändler von Arzneimitteln spezialisieren sich nur auf wenige hochpreisige Produkte, haben mitnichten ein derart umfassendes Sortiment wie die öffentlichen Apotheken. Die Lieferzeiten sind vergleichsweise lang: Von einer unverzüglichen Belieferung der Rezepte, wie sie die Apothekenbetriebsordnung von uns Apothekern verlangt und wie wir sie auch gewährleisten, kann keine Rede sein. Die Frage des Nacht- und Notdienstes braucht man nicht weiter kommentieren. Information und Beratung sind nebensächlich. Im Zweifelsfall kann sich der Patient telefonisch oder per E-Mail an die Versandapotheke wenden. Hier wird also nichts anderes als Rosinenpickerei betrieben, wobei den Apotheken die arbeits- und kostenträchtigen Reste bleiben.

Eine vermeintlich noch pfiffigere Idee hatte ein westfälischer Arzt, der - wettbewerbsrechtlich nicht beanstandbar - die pharmazeutische Distributionskette gänzlich ausspart, indem er von den Patienten nicht mehr benötigte und an ihn zurückgegebene Arzneimittel anderen Patienten aushändigt. Was hier unter dem Deckmantel des wirtschaftlichen Umgangs mit Arzneimitteln geschieht, ist nichts anderes als die Einführung des Dispensierrechts für Ärzte durch die Hintertür. Im übrigen: Wenn die Patienten so viele nicht benötigte Arzneimittel in die Praxis zurückbringen, sollte dann nicht der Verordner vielleicht einmal sein Verordnungsverhalten hinterfragen? Es wäre nicht zuletzt aus Gründen der Arzneimittelsicherheit in jedem Fall besser, den von dem Arzt beklagten Arzneimittelmüll, dem er sich nach eigenem Bekunden selbstlos annimmt, erst gar nicht entstehen zu lassen.

Auch wenn der Versandhandel mit Arzneimitteln nach geltender Rechtslage nicht zulässig ist, müssen wir feststellen, dass zwischenzeitlich die Politik Systemveränderungen bei der Arzneimittelversorgung durchaus aufgeschlossen gegenübersteht. So äußerte Bundesgesundheitsministerin Fischer, dass es ihr nicht mehr um die Frage ginge, ob E-Commerce mit Arzneimitteln, also die Bestellung via Internet und Versand, akzeptabel sei, sondern vielmehr darum, wie dieser sicher gemacht werden könne.

Nach den Vorstellungen des Bundesrates sollen unter anderem die Patienten in ärztlich geleiteten Pflegeheimen künftig von Krankenhausapotheken versorgt werden können. Dies bedeutet eine Abkehr von der bislang praktizierten Aufgabentrennung von öffentlichen und Krankenhausapotheken mit allen - auch ökonomischen - Konsequenzen für die Offizin-, aber auch Krankenhausapotheken.

Man unterstellt uns zwar gerne das Gegenteil, aber wir sind Weiterentwicklungen in der Arzneimittelversorgung der Patienten stets aufgeschlossen. Allerdings müssen diese in der Tat einen nicht ausschließlich wirtschaftlichen Benefit für den Patienten haben. Die Änderungen sollten zu einer Verbesserung der Arzneimitteltherapie führen und damit der Lebensqualität des Patienten zu gute kommen. Voraussetzung ist, dass von uns nicht nur nach wie vor die gleichen oder zusätzliche Pflichten abverlangt werden, sondern dass uns Apothekern dabei nicht die wirtschaftliche Grundlage entzogen wird.

Auch wenn derzeit kein neues Gesundheitsreformgesetz mit möglichen Auswirkungen auf die Apotheke ansteht, so ist unser Apothekenwesen derzeit vielfältig bedroht. Die Position des Apothekers und der Apotheke heute und in der Zukunft - dieses Thema wird Gegenstand der berufspolitischen Veranstaltung beim Pharmacon Davos vom 14. bis 20. Januar 2001 sein, zu der ich Sie herzlich einlade. Top

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