Letzte Chance Bundesrat |
02.12.2002 00:00 Uhr |
Das gesundheitspolitische Vorschaltgesetz der Bundesregierung - das Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG) - ist am 15. November 2002 mit den Stimmen der rot-grünen Koalitionsmehrheit vom Bundestag in dritter Lesung verabschiedet worden. Mit der Verabschiedung durch den Bundestag ist das Gesetz aber beileibe noch nicht in Kraft. Der Bundesrat muss sich mit dem Gesetz befassen. Entsprechend der Empfehlung seiner Ausschüsse für Finanzen sowie Gesundheit und Soziales hat das Plenum des Bundesrates am 29. November 2002 den gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen.
Nach der Planung des Gesundheitsministeriums soll der Vermittlungsausschuss am 5. und eventuell am 10. Dezember zusammenkommen und einen Beschlussvorschlag zum BSSichG entwickeln, über den dann am 20. Dezember 2002 zunächst der Bundesrat und dann der Bundestag entscheiden sollen. Da es sich nach Auffassung des BMG nur um ein so genanntes „Einspruchsgesetz" handelt, also um ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz, kann der Bundestag den Bundesrat dabei mit der so genannten Kanzlermehrheit überstimmen und das Gesetz zum 1. Januar 2003 in Kraft treten lassen.
Doch dieser Zeitplan ist alles andere als gewiss:
* Kann der Vermittlungsausschuss am 5. Dezember 2002 zusammentreten? Derzeit ist ein Antrag der Union vor dem Bundesverfassungsgericht auf einstweilige Verfügung gegen die Zusammensetzung des Vermittlungsausschusses anhängig, der nach Auffassung der Union unrechtmäßig zu Gunsten der Bundesregierung besetzt ist. Wenn der Vermittlungsausschuss seine Arbeit nicht aufnehmen kann, „hängt" das BSSichG.
* Ist das BSSichG zustimmungspflichtig durch den Bundesrat? Unabhängig voneinander erstellte Rechtsgutachten - unter anderem auch eines im Auftrag der ABDA - stellen eine Zustimmungspflicht durch den Bundesrat fest. Wird der Bundesrat - anders als der Bundestag - das Gesetz als zustimmungspflichtig ansehen und dies vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen?
Viel entscheidender als dies sind zwei Fragen:
* Werden die SPD-geführten Bundesländer im Vermittlungsausschuss die Chance nutzen, konstruktive Alternativvorschläge der ABDA und ihrer Mitgliedsorganisationen aufzugreifen, um das Gesetz zu modifizieren?
* Werden unionsgeführte Bundesländer - um die wirtschaftlichen Belastungen für die Apotheken und ihre Angestellten abzumildern - bereit sein, ein modifiziertes BSSichG mitzutragen?
Nun liegt es an den Bundesländern und ihren Ministerpräsidenten, den Bundesrat als letzte Chance zu nutzen, das Beitragssatzsicherungsgesetz zu ändern, - oder sie zu verspielen.
Dr. Frank Diener
Geschäftsführer Wirtschaft und Soziales
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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