Pharmazeutische Zeitung online

Sieg der Arzneimittelsicherheit

13.11.2000  00:00 Uhr

Sieg der Arzneimittelsicherheit

von Hans-Günter Friese
Präsident der ABDA –
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Nun ist es da, das lange erwartete Urteil des Landgerichts Frankfurt gegen die Internet-Apotheke DocMorris - und es ist, im Unterschied zu anderen einstweiligen Verfügungen, auch nach internationalem Recht vollstreckbar. Die Konsequenz ist eindeutig. Mit Zustellung der Verfügung ist es der Internet-Apotheke bei Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 500.000 DM oder einer Haftstrafe untersagt, weiterhin apothekenpflichtige Arzneimittel nach Deutschland zu versenden.

Wir Apotheker werten das Urteil als Sieg für die Arzneimittelsicherheit. Geradezu unverschämt ist dagegen die Aussage des quirligen PR-Mannes von DocMorris, dass das Frankfurter Landgericht gegen die Verbraucherinteressen und für die Taschen der Apotheker entschieden habe. Diese Form des Umgangs sollte auch uns langsam zu härteren Bandagen motivieren. DocMorris hat nämlich - wie andere Internet-Apotheken auch - nur eines im Sinn: Kasse zu machen; und dies möglichst viel und möglichst schnell. Die Patienten spielen in diesem Geschäftsmodell nur die Rolle des möglichst viel zahlenden Kunden.

Denn für die umfassende Arzneimittelversorgung der Patienten und Kunden rund um die Uhr fühlt sich DocMorris auch nach eigenem Bekunden nicht zuständig. Die Firma hält ein kleines Sortiment von rund 1000 Arzneimitteln vorrätig, die nahezu alle im Preissegment über 100 DM liegen. Und dies deshalb, weil sich preiswertere Arzneimittel für den Versand kaum oder gar nicht rechnen. Dies belegt auch die Kalkulation von DocMorris, die uns mittlerweile vorliegt.

Mich verwundert es, dass die Krankenkassen als unsere Vertragspartner dies wissen, und teilweise dennoch nicht müde werden, eine Lanze für den niederländischen Internetversender zu brechen. Dazu kann man nur feststellen: Wer der Rosinenpickerei im Arzneimittelbereich das Wort redet und dafür die wohnortnahe, flächendeckende Versorgung rund um die Uhr gefährdet, zeigt wenig Verantwortungsgefühl für die eigenen Versicherten. Dennoch dürfte auch den vehementesten Befürwortern unter den Kassenvertretern klar sein, dass nach der Einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurt kein Spielraum mehr für den offenen Aufruf zum Rechtsbruch ist. Schon gar nicht für Körperschaften des Öffentlichen Rechts, wie es die Krankenkassen nun einmal sind.

Der Deutsche Apothekerverband, der die Einstweilige Verfügung beantragt hat, wird sie schnellstmöglich zustellen lassen. Und von diesem Zeitpunkt an ist es DocMorris definitiv untersagt, Arzneimittel nach Deutschland zu versenden. Das Unternehmen selbst betreibt weiterhin eine aggressive PR und kündigte bereits im Gerichtssaal an, Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt einzulegen, später auch den Europäischen Gerichtshof zu bemühen. Ich nehme das ernst, bewerte es aber auch nicht über. Die Urteilsbegründung der Frankfurter Richterin ist nämlich sehr ausführlich und bezieht auch das europäische Recht mit ein. Insofern dürfen wir der weiteren Entwicklung mit gespannter Gelassenheit entgegensehen.

Dies wird uns aber nicht daran hindern, das Medium Internet unsererseits noch stärker als bislang zu nutzen. Die ABDA baut gerade eine Portalseite für alle deutschen Apotheker auf, die Mitte nächsten Jahres online sein wird. Kerninhalte werden umfassende Informationen rund um das Arzneimittel und die Apotheke sein. Da liegt unsere unbestreitbare Kompetenz. Und wir werden auch eine Maske vorgeben, die es dem Verbraucher erlaubt, apothekenpflichtige Arzneimittel bei einer wohnortnahen Apotheke seiner Wahl vorzubestellen. Die Abholung dieser Arzneimittel wird aber weiterhin in der Apotheke erfolgen - mit der pharmazeutischen Beratung und mit der Sicherheit für den Kunden, ein geprüftes und in Deutschland zugelassenes Arzneimittel zu erhalten. Für den Kunden hat dieser Weg gleich mehrere Vorteile: Es ist schneller, sicherer und in vielen Fällen auch preisgünstiger als dies irgendeine Versandapotheke darstellen kann. Top

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