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03.07.2000  00:00 Uhr

- Editorial Govi-Verlag

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von Dr. Hartmut Schmall,
Präsident der Bundesapothekerkammer

Ein altes Sprichwort sagt: "Aus Fehlern kann man lernen." Aber: Wer von uns ärgert sich nicht immer wieder darüber, dass trotz alledem eigentlich ganz banale, immer wiederkehrende Abläufe im Betrieb nicht richtig funktionieren. Da wurde vergessen, die übrigen Mitarbeiter zu informieren oder die "Nachmittagskraft" wusste nicht, was vormittags geschehen ist.

Die Ursachen für nicht reibungslose Betriebsabläufe sind vielfältig. Abhilfe ist nötig. Eine Möglichkeit könnte sein, dass solche "kritischen" Prozesse nicht nur mit den Mitarbeitern besprochen werden, sondern ein einheitliches Procedere festgelegt und schriftlich fixiert wird.

Zugegebenermaßen macht dies etwas Arbeit. Aber die Vorteile liegen auf der Hand, wie ich meine. Im Zweifelsfall kann jeder Mitarbeiter, auch der Chef, nachschauen, wie etwas zu machen ist. Neue Mitarbeiter oder Vertretungen finden sich schneller im Betrieb zurecht.

Von diesem "Fehlermanagementsystem" zum einen Qualitätsmanagementsystem ist es dann nur noch ein kleiner Schritt. Ein Qualitätsmanagementsystem ist eigentlich nichts anderes als die systematische Beschreibung betrieblicher Prozesse mit dem Ziel, die Qualität betrieblicher Leistungen, die sowohl intern oder gegenüber Dritten erbracht werden, zu sichern und kontinuierlich zu verbessern. Solche Prozesse können sowohl organisatorische als auch pharmazeutische sein. Während erstere primär der Apotheke als Betrieb zugute kommen, fokussieren letztere auf unseren Vertragsauftrag und damit auf den Patienten. Und zufriedene Patienten kommen wieder!

Nun gibt es nach wie vor Kritiker des Qualitätsmanagementsystems, die behaupten, das bräuchte es nicht, da wir Apotheker mit der Apothekenbetriebsordnung schon ein System hätten, das die Qualität unserer Leistungen sichert. Im übrigen sei es eine Binsenweisheit, dass Schlüssel beim Aufsperren von Türen nach rechts gedreht werden müssten, dies somit nicht noch extra in einem Handbuch dokumentiert werden müsste.

Die Apothekenbetriebsordnung beschreibt im Grundsatz nur, was zu tun ist, um die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Sie gibt jedoch keine Hinweise, wie etwas zu tun ist. Das kann sie auch nicht, da die Pharmazie - wie alle anderen Wissenschaften - einer permanenten Entwicklung unterliegt. Die Apothekenbetriebsordnung fordert daher, dass die Leistungen dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik gerecht werden müssen. Und hier gibt es in vielen Bereichen – man denke beispielsweise an die Information und Beratung – erheblichen Interpretationsspielraum.

In Zeiten, in denen die Funktion des Apothekers immer wieder kritisch hinterfragt wird, müssen wir uns gerade bei diesen pharmazeutischen Dienstleistungen auf einen gewissen einheitlichen Handlungsrahmen verständigen. Ein solcher wurde mit den Leitlinien zur Qualitätssicherung, deren erste im Mai von der Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer verabschiedet worden sind, geschaffen. Im Serviceteil dieser Ausgabe der Pharmazeutischen Zeitung sind die ersten drei Leitlinien zur Qualitätssicherung abgedruckt. Die übrigen bislang verabschiedeten Leitlinien werden in den nächsten Ausgaben publiziert. Die Leitlinien zur Qualitätssicherung geben nicht nur eine Hilfestellung bei der Formulierung betriebsspezifischer Prozesse im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems. Da sie apothekerliches Handeln in charakteristischen Situationen beschreiben, richten sie sich an alle Berufsangehörigen mit dem Ziel, die Qualität der pharmazeutischen Leistungen weiter zu verbessern.

Gleichwohl: Die Leitlinien zur Qualitätssicherung sind Empfehlungen. Sie entbinden nicht von der heilberuflichen Verantwortung im konkreten Einzelfall, die jeder einzelne von uns hat. Den "Einheitsapotheker" oder die "Einheitsapotheke" kann und wird es daher auch in Zukunft nicht geben. Top

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