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Die Zukunft mitgestalten

06.06.2005  00:00 Uhr

Die Zukunft mitgestalten

Es ist unbestrittene Erkenntnis, dass ein Unternehmen nur dann erfolgreich am Markt bestehen kann, wenn sich auch die Mitarbeiter die Ziele und Aufgaben der Firma zu Eigen machen und tatkräftig für den Erfolg des Unternehmens einstehen. Die primäre Aufgabe des Arbeitgeberverbandes Deutscher Apotheken (ADA) ist es daher, die tarifvertraglichen Rahmenbedingungen hierfür mit der Apothekengewerkschaft Adexa zu treffen, um das arbeits- und sozialverträgliche Umfeld für eine erfolgreiche Apotheke zu gestalten.

Tarifverträge erfüllen im Wesentlichen vier Funktionen. Die Schutzfunktion: Der Tarifvertrag soll auch heute noch den einzelnen Mitarbeiter davor schützen, dass seine Arbeitsbedingungen einseitig durch den Arbeitgeber festgelegt werden. Er schafft somit zunächst Mindestarbeitsbedingungen. Die Verteilungsfunktion: Tarifverträge bestimmen Lohn- und Gehaltsgruppen und die Höhe der Mindestgehälter. Die Ordnungsfunktion: Der Tarifvertrag gibt während seiner Geltungsdauer allen Arbeitsverhältnissen einen bestimmten Inhalt und erleichtert den Arbeitsvertragsparteien im Wesentlichen den Abschluss von Verträgen. Die Friedensfunktion: Solange ein Tarifvertrag gilt, dürfen Arbeitnehmer nicht streiken.

Diesen Aufgaben fühlte sich der ADA seit eh und je verpflichtet und hat in den vergangen Jahrzehnten Tarifverträge mit Mindestarbeitsbedingungen abgeschlossen, die es darüber hinaus jedem Arbeitgeber ermöglichen, weitere Details einzelvertraglich, den Bedürfnissen der eigenen Apotheke angepasst, zu gestalten. Gleichzeitig haben diese Verträge die Erfordernisse der Apotheken allgemein berücksichtigt, wie beispielsweise die Verpflichtung der vertretungsbefugten Mitarbeiter zur Teilnahme an der Notdienstbereitschaft und deren Vergütung. Diesen Aufgaben stellt sich auch weiterhin der neue Vorstand des ADA. Der Abschluss von Mindestarbeitsbedingungen im Bundesrahmentarifvertrag und Mindestlöhnen im Gehaltstarifvertrag wird weiterhin vorrangige Aufgabe sein. Daneben liegt es in seinem Bestreben, sich neuen Ideen zu öffnen und Tarifverträge zukünftig noch flexibler zu gestalten.

Einen Schritt in diese Richtung wird die aus Vertretern des ADA und der Adexa bestehende Arbeitsgruppe »Neustrukturierung des Gehaltstarifvertrages« tun. Unter der Zielsetzung, dass sich Arbeit für den Mitarbeiter und damit indirekt auch für den Apothekeninhaber noch mehr lohnen soll, ist der Arbeitsgruppe die Aufgabe übertragen worden, Ideen für eine flexible Gestaltung des Gehaltstarifvertrages zu entwickeln. So soll eventuell über die Gestaltung der Beteiligung der Mitarbeiter am Betriebserfolg und einer damit verbundenen stärkeren Motivation der Mitarbeiter, den Erfolg der Apotheke zu vergrößern, gesprochen werden. Berücksichtigt werden soll auch die Verbesserung der Qualifikation und Qualifizierung der Mitarbeiter durch fortlaufende Fort- und Weiterbildung aller Berufsgruppen. Auch über andere Lösungen soll nachgedacht werden. Insoweit haben ADA und Adexa bereits umfangreiche Vorschläge und Ideen unterbreitet, die demnächst zu diskutieren sind.

Mein Wunsch ist es, bundesweit alle tariffähigen Verbände im ADA zu vereinen. In diesen für die Apotheken schwierigen Zeiten ist es wichtig, nicht als Einzelkämpfer sondern geschlossen aufzutreten. Nur so sind wir in der Lage, die Interessen unseres Berufsstandes nachhaltig durchzusetzen.

 

Theo Hasse
Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes Deutscher Apotheken
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