Reformen? |
31.05.2004 00:00 Uhr |
Hier ist uns aber ein Rahmen vorgegeben. Mittlerweile haben vierzig europäische Staaten – auch Deutschland – die Bologna-Erklärung unterzeichnet, nach der bis zum Jahre 2010 ein europäischer Hochschulraum geschaffen werden soll. Damit ist ein tief greifender Wandel unseres universitären Bildungssystems eingeleitet worden, dessen mögliche Auswirkungen nicht nur auf die Ausbildung, sondern auch auf den Beruf des Apothekers intensiv diskutiert werden müssen.
Wir üben einen reglementierten Beruf aus. Das heißt, der Staat stellt an unsere Berufsausübung und Ausbildung besondere Anforderungen. Die staatliche Hoheit über die Ausbildung steht jedoch den Zielen der Bologna-Erklärung diametral entgegen. Die Hochschulen sollen selbst gestalten können, um so diversifizierte Studienangebote im Sinne einer flexiblen Reaktion auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes zu gewährleisten. Dies mag für viele Branchen seine Berechtigung haben. Bei Berufen jedoch, die einen staatlichen Auftrag haben, kann dies so nicht gelten. Hier muss es nach wie vor eine Pflicht geben. Das heißt, allen Studenten müssen zumindest die wichtigsten Grundkenntnisse und -fertigkeiten vermittelt werden, die sie zur Ausübung des Apothekerberufes befähigen. Erst dann kann über die Kür nachgedacht werden.
Nach der Bologna-Erklärung sollen – wie in den angelsächsischen Ländern üblich - in den einzelnen Fächern zweistufige Studienangebote mit einem ersten berufsqualifizierenden und einem zweiten weiterqualifizierenden Abschluss gemacht werden. Auch dies muss sorgfältig diskutiert werden: Ist ein solches System in der Pharmazie sinnvoll – ist es notwendig? Die möglichen Auswirkungen der Bologna-Erklärung auf die Ausbildung des Apothekers sind ein Thema, dem wir uns in den nächsten Monaten intensiv widmen müssen. Ganz herzlich möchte ich Sie daher zu der Lesmüller-Vorlesung am 1. Juli 2004 in Erlangen einladen, bei der wir mit Vertretern der Länder, der Hochschullehrer und der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft darüber diskutieren werden.
Die Bologna-Erklärung ist nicht nur eine Absichtserklärung. Aus ihr hat sich – nicht zuletzt durch die in zweijährigem Rhythmus stattfindenden Folgetreffen der beteiligten Länder – ein dynamischer Prozess entwickelt. Auch das lebenslange Lernen, die Fortbildung, steht auf der Agenda. Hier sind wir schon einen Schritt voraus: Es ist gelebtes Programm. Am kommenden Sonntag beginnt der Pharmacon Meran. Auch dieses Mal wartet ein interessantes Programm mit den Schwerpunktthemen Immunsystem, Erkrankungen der Atemwege und maligne Tumoren auf Sie. Ich freue mich, Sie in Meran begrüßen zu dürfen!
Johannes M. Metzger
Präsident der Bundesapothekerkammer
© 2004 GOVI-Verlag
E-Mail: redaktion@govi.de